DFV Deutsche Fondsvermögen AG – Hinweis über die Verschmelzung der DFV Management GmbH mit der DFV Deutsche Fonsvermögen AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

DFV Deutsche Fondsvermögen AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 106803
Hinweis über die Verschmelzung der DFV Wanagement GmbH mit der
DFV Deutsche Fondsvermögen AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die DFV Deutsche Fondsvermögen AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH mit Sitz in Hamburg als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Die Gesellschafterversammlung der DFV Management GmbH wird voraussichtlich am 8. Juli 2015 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen, welcher binnen 6 Monaten nach Stichtag Schlussbilanz zur Vermeidung einer Zwischenbilanz gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG zum Register der DFV Deutsche Fondsvermögen AG eingereicht wurde. Da das Stammkapital der DFV Management GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der DFV Deutsche Fondsvermögen AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der DFV Deutsche Fondsvermögen AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der DFV Management GmbH nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der DFV Deutsche Fondsvermögen AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG. Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der DFV Deutsche Fondsvermögen AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DFV Deutsche Fondsvermögen AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Ab dem 8. Juli 2015 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der DFV Deutsche Fondsvermögen AG der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der DFV Deutsche Fondsvermögen AG und der DFV Management GmbH GmbH zur Einsicht der Aktionäre der DFV Deutsche Fondsvermögen AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der DFV Deutsche Fondsvermögen AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

Hamburg, den 8. Juli 2015

DFV Deutsche Fondsvermögen AG

Der Vorstand

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