DG-Gruppe AG – Hauptversammlung 2017

DG-Gruppe AG

Wemding

WKN A1PHB9

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am 28. August 2017 um 14.00 Uhr
im Versammlungsraum der DG-Gruppe AG, Hartlweg 5, 86650 Wemding,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

(Die ursprünglich für den 7. August 2017 angesetzte Hauptversammlung wird auf den 28. August 2017 verschoben.)

I Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen des Vorstandes und Aufsichtsrates

II Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung

III Teilnahmebedingungen

Lt. Satzung erfolgt die Einladung zur Hauptversammlung auf elektronischem Weg.
I Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen des Vorstandes und Aufsichtsrates:

1.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und Entscheidung über Ergebnis

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von 250.130 Euro zurückzutragen. Der Jahresabschluss ist vor und während der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der DG-Gruppe AG ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates die Entlastung zu erteilen.

4.

Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates auf 8.000 Euro pro Jahr, die des Vorsitzenden des Aufsichtsrates auf 12.000 Euro pro Jahr festzusetzen.

5.

Beschlussfassung zur Gleichstellung der Aktien (A1PHB9 und A14KD0)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aktien mit den Kennnummern A1PHB9 und A14KD0 gleichzustellen.

6.

Satzungsänderung: Beschlussfassung über Einladung, Durchführung und Beschlussfassung von Aufsichtsrat über moderne (elektronische) Medien vorzunehmen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsergänzung vor:
Alte Fassung: Punkt nicht existent
Neue Fassung: § 10 Punkt 8
„Sitzungen des Aufsichtsrates können auch über moderne elektronische Medien abgehalten werden, z.B. über Telefonkonferenz oder Videokonferenz.“

7.

Satzungsänderung: Beschluss über abweichendes Wirtschaftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:
Alte Fassung § 3 Punkt 2
„Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.“
Neue Fassung § 3 Punkt 2
„Das Geschäftsjahr beginnt am 1.4. eines Jahres und endet am 31.3. des Folgejahres.“

8.

Satzungsänderung wegen Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:
Alte Fassung § 1 Punkt 2
„Der Sitz der Gesellschaft ist Wemding, Landkreis Donau-Ries.“
Neue Fassung § 1 Punkt 2
„Der Sitz der Gesellschaft ist Gründwald / München.“

9.

Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:

“a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 50 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands aa) über die Börse oder bb) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots.

aa) Soweit der Erwerb über die Börse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Hamburger Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Hamburger Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes, um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

b) Soweit der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes Kaufangebot erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Stückaktien der Gesellschaft an der Hamburger Wertpapierbörse oder, sofern eine andere Wertpapierbörse als die Hamburger Wertpapierbörse Hauptbörse für die Aktien der Gesellschaft werden sollte, an dieser Börse, während der letzten drei Börsenhandelstage, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, um nicht mehr als 20 Prozent über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden. Der maßgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung der Anpassung; die 20 Prozent-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander (Beteiligungsquoten) oder nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien auf ganze Aktienstückzahlen abgerundet werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden.

Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen.

c) Die Ermächtigung wird zum 1. September 2017 wirksam und gilt bis zum 31. August 2022.”

10.

Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien im Wege der Rückzahlung von Verbindlichkeiten von Aktionären

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, dass eigene Aktien zur Rückführung von Verbindlichkeiten angenommen werden können. Maßgeblich für die Bewertung der Aktien ist der Börsenkurs (Grundlagen sind analog Punkt 9 anzuwenden).

II Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung

Der Vorstand macht vom Recht der Verkürzung der Anmeldefrist lt. Satzung § 13 Punkt 5 Gebrauch und verkürzt die Anmeldefrist von 6 Tagen auf 1 Tag.

Die aktuell gültige Satzung der DG-Gruppe AG ist auf der Investorenseite der Homepage der DG-Gruppe AG abrufbar unter

www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren

Der vorläufige Jahresabschluss ist in den Geschäftsräumen der DG-Gruppe AG (Hartlweg 5, 86650 Wemding) hinterlegt.

Formulare zur Stimmrechtsausübung sowie zur Bevollmächtigung sind auf der Investorenseite der Homepage der DG-Gruppe AG abrufbar unter

www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren

III Teilnahmebedingungen

Gemäß Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, d. h. auf den Beginn des 06.08.2017 (0.00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis 26.8.2017 an folgende Anschrift zugegangen sein:

DG-Gruppe AG
Hartlweg 5
86650 Wemding
Telefax: +49 (90 92) 9 10 07 – 43 87, E-Mail:finanzen@dg-gruppe.eu

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Homepage der DG-Gruppe AG

www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters einschließlich der Weisungen sollen spätestens bis zum Ablauf des 26.8.2017 unter der Adresse DG-Gruppe AG, Finanzen, Hartlweg 5, 86650 Wemding, Telefax: +49 (09092) 91007 – 4387, E-Mail: finanzen@dg-grupe.eu eingegangen sein.

Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, ist hinterlegt unter:

www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren

Anfragen oder Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:

DG-Gruppe AG
Finanzen
Hartlweg 5
86650 Wemding
Telefax: +49 (0 90 92) 9 10 07 – 43 87, E-Mail: finanzen@dg-gruppe.eu

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren

veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Bader

Vorstand

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