DG-Gruppe AGWemdingWKN A1PHB9Einladung zur HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 28. August 2017 um 14.00 Uhr
|
I Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen des Vorstandes und Aufsichtsrates |
Lt. Satzung erfolgt die Einladung zur Hauptversammlung auf elektronischem Weg.
Aktionäre erhalten die Depotbescheinigung von ihrer depotführenden Bank.
I Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen des Vorstandes und Aufsichtsrates:
1. |
Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 und Entscheidung über Ergebnis
|
||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
|
||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
|
||
4. |
Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
|
||
5. |
Beschlussfassung zur Gleichstellung der Aktien (A1PHB9 und A14KD0)
|
||
6. |
Satzungsänderung: Beschlussfassung über Einladung, Durchführung und Beschlussfassung von Aufsichtsrat über moderne (elektronische) Medien vorzunehmen
|
||
7. |
Satzungsänderung: Beschluss über abweichendes Wirtschaftsjahr
|
||
8. |
Satzungsänderung wegen Sitzverlegung
|
||
9. |
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien
|
||
10. |
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien im Wege der Rückzahlung von Verbindlichkeiten von Aktionären
|
II Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung
Der Vorstand macht vom Recht der Verkürzung der Anmeldefrist lt. Satzung § 13 Punkt 5 Gebrauch und verkürzt die Anmeldefrist von 6 Tagen auf 1 Tag.
Die aktuell gültige Satzung der DG-Gruppe AG ist auf der Investorenseite der Homepage der DG-Gruppe AG abrufbar unter
www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren
Der vorläufige Jahresabschluss ist in den Geschäftsräumen der DG-Gruppe AG (Hartlweg 5, 86650 Wemding) hinterlegt.
Formulare zur Stimmrechtsausübung sowie zur Bevollmächtigung sind auf der Investorenseite der Homepage der DG-Gruppe AG abrufbar unter
www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren
III Teilnahmebedingungen
Gemäß Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, d. h. auf den Beginn des 07.08.2017 (0.00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis 27.08.2017 an folgende Anschrift zugegangen sein:
DG-Gruppe AG
Hartlweg 5
86650 Wemding
Telefax: +49 (90 92) 9 10 07 – 43 87, E-Mail: finanzen@dg-gruppe.eu
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Homepage der DG-Gruppe AG:
www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Bevollmächtigungen des Stimmrechtsvertreters einschließlich der Weisungen sollen spätestens bis zum Ablauf des 26.8.2017 unter der Adresse DG-Gruppe AG, Finanzen, Hartlweg 5, 86650 Wemding, Telefax: +49 (09092) 91007 – 4387, E-Mail: finanzen@dg-gruppe.eu eingegangen sein.
Ein Formular, das zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, ist hinterlegt unter
www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren
Anfragen oder Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
DG-Gruppe AG
Finanzen
Hartlweg 5
86650 Wemding
Telefax: +49 (0 90 92) 9 10 07 – 43 87, E-Mail: finanzen@dg-gruppe.eu
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter
www.dg-gruppe.eu/index.php/investoren
veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Bader, Vorstand