DIC Asset AG: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DIC Asset AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 09.07.2020

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DIC Asset AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE 000A1X3XX4 / WKN: A1X3XX

Die ordentliche (virtuelle) Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 8. Juli 2020 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 53.230.445,87 EUR eine Dividende von 52.187.222,34 EUR auszuschütten und 1.043.223,53 EUR als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von 0,66 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie. Die Bardividende wird voraussichtlich vom 25. September 2020 an über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg.

Die Dividende wird nach der Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (nachfolgend auch „Aktiendividende“ genannt) oder (iii) für einen Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende sind in einem gesonderten Dokument gem. Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129 (prospektfreiendes Dokument) dargelegt. Dieses wird den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.dic-asset.de/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung gestellt und wird insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien und Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten.

Berechtigt zur Teilnahme an der Aktiendividende sind Aktionäre der Gesellschaft, die am 8. Juli 2020, 23:59 MESZ, Eigentümer der bestehenden Aktien der Gesellschaft gewesen sind, sofern sie ihr Bezugsrecht zusammen mit der dem Bezugsverhältnis entsprechenden Zahl von anteiligen Dividendenansprüchen im Anschluss nicht veräußert haben, sowie Personen, die ihr Bezugsrecht zusammen mit der dem Bezugsverhältnis entsprechenden Zahl von anteiligen Dividendenansprüchen bis zum Ende der Bezugsfrist erworben haben. Weitere Einzelheiten zum Bezug der neuen Aktien werden im Bezugsangebot erläutert, das voraussichtlich am 24. August 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.dic-asset.de/investor-relations/hauptversammlung/ und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Ein Bezug der neuen Aktien während der Bezugsfrist ist nur gestattet, wenn der Aktionär sich zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Bezugserklärung nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder sonst in einer Jurisdiktion aufhält, nach der der Bezug von Aktien Beschränkungen unterliegt oder unzulässig wäre.

Bei Leistung der Dividende in Form von Aktien erfolgt die Lieferung der neuen Aktien voraussichtlich am 29. September 2020.

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 teilweise aus dem zu versteuernden Gewinn und teilweise aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) ausgezahlt wird, unterliegt ein Anteil der Dividende, unabhängig davon, wie der Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der Besteuerung. Dieser Anteil der Dividende, der aus dem zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird, beträgt EUR 0,5009 je Aktie. Deshalb erfolgt auch bei Wahl der Aktiendividende die Auszahlung eines Sockeldividendenanteils in Höhe von EUR 0,15 in bar. Der Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre zur Abdeckung der durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den steuerpflichtigen Dividendenanteil. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben. Dem Aktionär wird der Sockeldividendenanteil vollständig gutgeschrieben, wenn er nicht der Kapitalertragsbesteuerung unterliegt. Der Anteil, der aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG geleistet wird, entspricht einem Betrag in Höhe von EUR 0,1591 je Aktie. Für diesen Anteil erfolgt grundsätzlich kein Einbehalt der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2020

DIC Asset AG

– Der Vorstand –

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