DIC Asset AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DIC Asset AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 25.03.2019

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DIC Asset AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE 000A1X3XX4 / WKN: A1X3XX

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 22. März 2019 hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 35.110.166,12 EUR eine Dividende von 33.852.599,04 EUR auszuschütten und 1.257.567,08 EUR als Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von 0,48 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie. Die Bardividende wird voraussichtlich vom 29. April 2019 an über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg.

Die Dividende wird nach der Wahl des Aktionärs entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) für einen Teil der Dividende zur Begleichung der Steuerschuld in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Stückaktien der Gesellschaft (nachfolgend auch „Aktiendividende“ genannt) oder (iii) für einen Teil seiner Aktien in bar und für den anderen Teil seiner Aktien als Aktiendividende geleistet werden. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl der Aktiendividende sind in einem gesonderten Dokument gem. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) („Prospektbefreiendes Dokument“) dargelegt. Dieses Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/index.php

veröffentlicht und enthält insbesondere Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und die Einzelheiten des Aktienangebots. Einzelheiten zum Bezug der neuen Aktien sind im Bezugsangebot erläutert, das am 25. März 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.dic-asset.de/hauptversammlung/index.php

und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Ein Bezug der neuen Aktien ist nur gestattet, wenn der Aktionär sich zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Bezugserklärung nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan oder sonst in einer Jurisdiktion aufhält, nach der der Bezug von Aktien Beschränkungen unterliegt oder unzulässig wäre.

Bei Leistung der Dividende in Form von Aktien erfolgt die Lieferung der neuen Aktien voraussichtlich am 30. April 2019.

Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 teilweise aus dem zu versteuernden Gewinn und teilweise aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) ausgezahlt wird, unterliegt ein Anteil der Dividende, unabhängig davon, wie der Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der Besteuerung. Deshalb erfolgt auch bei Wahl der Aktiendividende die Auszahlung eines Sockeldividendenanteils in Höhe von EUR 0,02 in bar. Der Sockeldividendenanteil dient in Abhängigkeit vom steuerlichen Status der jeweiligen Aktionäre zur Abdeckung der durch die Depotbank an die Steuerbehörden abzuführenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den steuerpflichtigen Dividendenanteil. Ein möglicher Differenzbetrag wird dem Konto des Aktionärs gutgeschrieben. Dem Aktionär wird der Sockeldividendenanteil vollständig gutgeschrieben, wenn er nicht der Kapitalertragsbesteuerung unterliegt.

 

Frankfurt am Main, im März 2019

DIC Asset AG

– Der Vorstand –

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