DIC Asset AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

DIC Asset AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A1X3XX4 /​ WKN: A1X3XX

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder
Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst
gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022 sowie über die Erteilung
einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss
des Bezugs- und Andienungsrechts)

 
1.)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. März 2022 wurde der Vorstand bis zum
23. März 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals
auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/​oder Optionsschuldverschreibungen
(zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag
von bis zu EUR 600.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen
Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungs- bzw. Optionspflicht) auf auf den
Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu EUR 16.372.232,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen
(zusammen auch „Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen
ist nur gegen Barzahlung möglich. Dabei steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht
zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung
des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen und in bestimmtem Umfang nach Maßgabe der näheren
Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. Februar 2022
im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 9 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss
wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.

Zur Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen,
die aufgrund der von der Hauptversammlung am 24. März 2022 zu Tagesordnungspunkt 9
beschlossenen Ermächtigung bis zum 23. März 2027 begeben werden, hat die Hauptversammlung
der DIC Asset AG am 24. März 2022 weiterhin beschlossen, das Grundkapital um bis zu
EUR 16.372.232,00 durch Ausgabe von bis zu 16.372.232 neuen auf den Namen lautenden
Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022). Der Beschluss wurde noch
nicht in das Handelsregister eingetragen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft
im Bundesanzeiger vom 14. Februar 2022 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung
ohne Änderungen beschlossen hat.

2.)

Die ordentliche Hauptversammlung der DIC Asset AG hat am 24. März 2022 zudem beschlossen,
die Gesellschaft bis zum 23. März 2027 zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu 10% des derzeitigen oder – falls der Wert geringer
ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
der Gesellschaft zu ermächtigen, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des
im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 14. Februar 2022 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Tagesordnungspunkts 10 (Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und
des Bezugsrechts bei der Verwendung). Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen
Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet
oder eingezogen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die am 14. Februar
2022 im Bundesanzeiger erfolgte Bekanntmachung des Beschlussvorschlags von Vorstand
und Aufsichtsrat zu Punkt 10 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung verwiesen,
den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Frankfurt am Main, im März 2022

DIC Asset AG

Der Vorstand

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