Dinkelacker AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DINKELACKER AG

Stuttgart

– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir bitten hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft, ohne physische Präsenz an der am Donnerstag, den 8. April 2021, um 11.00 Uhr (MESZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal im Internet unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

übertragen. Voraussetzung für den Zugang zum Aktionärsportal ist die vorangegangene Anmeldung zur Hauptversammlung.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Dinkelacker – Schwaben Bräu GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 46, 70178 Stuttgart.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind nicht berechtigt, am Ort der Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​20

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können im Internet unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/finanzberichte/geschaeftsberichte

abgerufen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/​20 in Höhe von € 9.595.802,08 wird in Höhe von € 9.316.320,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 279.482,08 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 13. April 2021 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​20

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​20 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​20

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​20 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurden Regelungen des Aktiengesetzes zur Einberufung der Hauptversammlung und zur Teilnahme an der Hauptversammlung geändert. Die Satzung der Gesellschaft soll an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

a)

§ 14 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben.

b)

§ 15 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(3)

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung bezieht.“

6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Dinkelacker, endet aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Es hat daher eine Neuwahl zum Aufsichtsrat stattzufinden. Herr Wolfgang Dinkelacker hat angekündigt, nicht erneut für eine Wahl in den Aufsichtsrat zu kandidieren.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1 Satz 1 AktG, § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, § 4 Absatz 1 DrittelbG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und ein Mitglied von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung erfolgt die Wahl des in der diesjährigen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieds längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 30. September 2025 endende Geschäftsjahr 2024/​25 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. jur. Hans-Georg Kauffeld, Stuttgart, Rechtsanwalt und Partner der HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,

für eine volle Amtszeit gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/​25 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

7.

Wahl zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Dinkelacker, Stuttgart, Geschäftsführer der Dinkelacker Brauerei Geschäftsführung GmbH,

zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats der Dinkelacker Aktiengesellschaft zu ernennen.

Der Aufsichtsrat würdigt mit diesem Vorschlag die herausragenden Verdienste von Herrn Dinkelacker für das Unternehmen, das er jahrzehntelang als Vorsitzender des Vorstands geleitet und seit dem Jahr 2006 als Vorsitzender des Aufsichtsrats mit großem persönlichen Einsatz begleitet hat. Sein Name wird stets mit der Ausgliederung und Zusammenführung der Brauereibetriebe von Dinkelacker und Schwaben Bräu zur Dinkelacker-Schwaben Bräu AG sowie dem Aufbau der Dinkelacker Aktiengesellschaft zu einer bedeutenden deutschen Immobiliengesellschaft verbunden sein.

8.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​21

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​21 zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die ordentliche Hauptversammlung 2021 der Gesellschaft gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („Covid-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstands gemäß Artikel 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Covid-19-Gesetz zugestimmt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist damit ausgeschlossen.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes führt insbesondere zu den folgenden Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

Die Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten vollständig in Bild und Ton live über das Aktionärsportal im Internet übertragen (siehe „Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung“).

Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe „Ausübung des Stimmrechts“).

Den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt (siehe „Fragerecht der Aktionäre“).

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können während der Dauer der Hauptversammlung per E-Mail Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen (siehe „Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung“).

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise und die Briefwahl sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung sowie für die Briefwahl geben wir folgende Adresse an:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
c/​o FAE Management GmbH
Oskar-Then-Straße 7
63773 Goldbach
Telefax: 0049 6021 58 97 35
E-Mail: hvdinkelacker2021@fae-gmbh.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Dinkelacker Aktiengesellschaft
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefax: 0049 711 222 157 – 29
E-Mail: hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis hat nach § 15 Abs. 3 der Satzung durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tags vor der Hauptversammlung, das ist der 18. März 2021 (Nachweisstichtag), bezieht. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform unter der vorstehend für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises genannte Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 1. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Anmeldebestätigungen übersandt.

Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

ab dem 18. März 2021 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Ausübung des Stimmrechts

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens 7. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorstehend für die Briefwahl genannte Adresse übersandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem 18. März 2021 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 8. April 2021 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung enthalten.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten erhält.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf von Vollmachten und Änderungen von Weisungen können bis spätestens 7. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars an die vorstehend für Vollmachtsnachweise genannte Adresse übersandt werden. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht den Aktionären das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://www.dinkelacker-ag.de/index.php/hauptversammlung

zur Verfügung, über das eine Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab dem 18. März 2021 bis zum Schluss der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 8. April 2021 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können auch während der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung zuvor erteilte Vollmachten und Weisungen geändert oder widerrufen werden. Detailinformationen sind in dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthalten.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen, zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen kann.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Fragerecht der Aktionäre

Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz). Hierfür müssen sich Aktionäre rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand kann Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Fragen der Aktionäre sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens 6. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hvfragen@dinkelacker-ag.de

einzureichen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu. Es werden ausschließlich in deutscher Sprache gestellte Fragen berücksichtigt.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung von rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung unter Angabe der Anmeldebestätigungs-Nummer sowie des Namens im Wege der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

erklärt werden.

Hinweis zur Aktionärshotline

Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an

hauptversammlung@dinkelacker-ag.de

wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr unter 0049 711 222 157 0 zur Verfügung.

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link „Hauptversammlung“ abgerufen werden.

 

Stuttgart, im Februar 2021

Dinkelacker Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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