DINKELACKER Aktiengesellschaft
Stuttgart
– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 14. April 2016, 11:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Straße 19 in 70174 Stuttgart, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.dinkelacker-ag.de im Bereich „Hauptversammlung 2016“ abgerufen werden. Die Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen am Sitz der DINKELACKER Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von € 9.056.733,24 wird in Höhe von € 8.734.050,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 18,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 322.683,24 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Dinkelacker, endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1 Satz 1 AktG, § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, § 4 Absatz 1 DrittelbG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und ein Mitglied von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Dinkelacker, Stuttgart, Geschäftsführer der Dinkelacker Brauerei Geschäftsführung GmbH, Stuttgart, erneut für eine volle Amtszeit gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen. |
Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens zum Donnerstag, dem 7. April 2016, bis 24:00 Uhr zugehen:
DINKELACKER Aktiengesellschaft |
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 24. März 2016 („Nachweisstichtag“), bezieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
DINKELACKER Aktiengesellschaft |
Stuttgart, im März 2016
DINKELACKER Aktiengesellschaft
Der Vorstand