DINKELACKER Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dinkelacker AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 24.02.2020

Dinkelacker AG

Stuttgart

– Wertpapier-Kenn-Nummer 553830 –
– ISIN DE 0005538300 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 7. April 2020, 11:00 Uhr, im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Straße 19 in 70174 Stuttgart, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2019 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zugänglich zu machen und können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ abgerufen werden. Die Unterlagen können auch in den Geschäftsräumen am Sitz der DINKELACKER Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Der Bilanzgewinn der DINKELACKER Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von € 9.605.805,89 wird in Höhe von € 9.316.320,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 20,00 je dividendenberechtigter Stückaktie und eines Bonus in Höhe von € 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 289.485,89 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 8.865 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende und der Bonus sollen am 14. April 2020 ausgezahlt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachstehenden Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens zum Dienstag, dem 31. März 2020, bis 24:00 Uhr zugehen:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
Abteilung 4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 1 27 – 79 264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 17. März 2020 („Nachweisstichtag“), bezieht. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts richtet sich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

DINKELACKER Aktiengesellschaft
Königstraße 18
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 / 22 21 57 – 29
E-Mail: investor.relations@dinkelacker-ag.de

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.dinkelacker-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link „Hauptversammlung“ abgerufen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Information zum Datenschutz zu informieren.

 

Stuttgart, im Februar 2020

DINKELACKER Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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