DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG (Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 30. August 2022 gefasste Beschlüsse)

DISO Verwaltungs AG

Esslingen am Neckar

WKN A0JELZ /​ ISIN: DE000A0JELZ5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG bekannt:

Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 30. August 2022 gefasste Beschlüsse erhoben:

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die Klage ist vor dem Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 145/​22 KfH anhängig.

 

Esslingen am Neckar, im Oktober 2022

DISO Verwaltungs AG

Der Vorstand

 

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