DKM Deutsche Kreditmanagement AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

DKM Deutsche Kreditmanagement AG

Köln

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Dienstag, den 30.8.2016, um 11.00 Uhr in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Widdersdorfer Straße 190 in 50825 Köln

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1: Aufhebung des Kapitalerhöhungsbeschlusses vom 22.12.2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22.12.2015 beschlossene Kapitalerhöhung von derzeit EUR 75.000,00 um bis zu EUR 1.425.000,00 (maximaler Erhöhungsbetrag) auf bis zu EUR 1.500.000,00 (maximale neue Grundkapitalziffer) durch Ausgabe von bis zu 1.425.000 neuen, auf den Namen lautenden nennbetragslosen Stückaktien wird aufgehoben.

Begründung:

Die im Rahmen der Durchführung der am 22.12.2015 beschlossenen Kapitalerhöhung vorgenommenen Zeichnungen werden nach dem Inhalt der abgegebenen Zeichnungsscheine am 31.12.2016 ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zu diesem Zeitpunkt im Handelsregister eingetragen ist. Das Registergericht hat die Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses und seiner Durchführung bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses ausgesetzt. Nachdem der von der Gesellschaft gestellte Freigabeantrag durch das OLG Köln zurückgewiesen wurde, ist mit einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses vom 22.12.2015 vor dem 31.12.2016 nicht zu rechnen. Da das Scheitern der rechtzeitigen Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung absehbar ist, schlägt die Verwaltung vor, den Kapitalerhöhungsbeschluss vom 22.12.2015 aufzuheben.

TOP 2: Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals mit Bezugsrecht gegen Bareinlage und entsprechende Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 75.000,00 um bis zu EUR 900.000,00 auf bis zu EUR 975.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 900.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlage erhöht.

Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr ab dem 01.01.2016 gewinnanteilsberechtigt. Die neuen Aktien werden in Höhe eines Betrages von EUR 900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuen Namensstückaktien gegen Bareinzahlung mit einem Bezugsverhältnis von 1:12 (d.h. eine Aktie berechtigt zum Bezug von zwölf neuen Aktien) zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je neue Aktie ausgegeben.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt und endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien festzulegen. Dazu gehört insbesondere auch die Entscheidung über die Festlegung der endgültigen Zahl der auszugebenden neuen Aktien. Der Vorstand ist insbesondere ermächtigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus sowie Dritte die nicht gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag zeichnen können.

Der Aufsichtsrat wird gemäß § 179 Abs. 1 S. 2 AktG ermächtigt, die Fassungen von § 4 und § 5 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Der Beschluss über die Höhe des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 15.10.2016 (Ende der Durchführungsfrist) bei der Gesellschaft Zeichnungsscheine über mindestens 500.000 neue Stückaktien eingegangen sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31.12.2016 zur Eintragung im Handelsregister angemeldet wird.

Begründung:

Nachdem mit einer Eintragung der Durchführung der am 22.12.2015 beschlossenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister vor dem 31.12.2016 (Zeitpunkt der Ungültigkeit der abgegebenen Zeichnungsscheine) nicht zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung die erneute Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung vor, da die Zuführung weiterer finanzieller Mittel für den Fortbestand der Gesellschaft nach wie vor dringend notwendig ist. In der Hauptversammlung vom 22.12.2015 musste bereits der Verbrauch des hälftigen Grundkapitals der Gesellschaft angezeigt werden, die nicht mehr über ausreichende Mittel verfügt, um ihre Geschäftstätigkeit im gewünschten Umfang fortzusetzen bzw. auszubauen.

Überdies übersteigen u.a. die mit den zwischen der Gesellschaft und einem der Aktionäre bestehenden Rechtsstreitigkeiten einhergehenden Rechtsverfolgungskosten und die damit verbundenen Prozessrisiken bei weitem die regelmäßigen Einnahmen der Gesellschaft. Desweiteren werden finanzielle Mittel u.a. für die Durchführung der durch die Hauptversammlung beschlossenen Sonderprüfung und ein zur Überprüfung der Geschäftsführung einzuholendes Gutachten benötigt.

 

Köln, den 21.07.2016

DKM Deutsche Kreditmanagement AG

Der Vorstand

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