DKM Deutsche Kreditmanagement AG – außerordentliche Hauptversammlung

DKM Deutsche Kreditmanagement AG
Köln
Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung der
DKM Deutsche Kredit Management AG mit Sitz in Köln

Wir laden als Vorstand der DKM Deutsche Kredit Management AG unsere Aktionäre

zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am
Montag, den 02.02.2015, 14.00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Widdersdorfer Str. 190 in 50825 Köln

ein.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:
1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Ladung.
2.

Aussprache betreffend und anschließende Beschlussfassung über die Besetzung des Aufsichtsrates bzw. Wahl der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG werden ergänzend folgende Angaben bekannt gemacht:

Nach §§ 95 Satz 2, 96 AktG iVm. § 10 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Anlass der Wahl ist die Neuwahl der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates nach Ablauf der Amtsdauer der zuletzt amtierenden Mitglieder.

Der Vorstand schlägt vor, folgende Personen von der Hauptversammlung für eine Amtsperiode gemäß der Satzung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
a)

Herrn Holger Rhode, Rechtsanwalt, Haan
b)

Herrn Norbert Hermes, Steuerberater, Hilden
c)

Herrn Marcel Fuhr, Immobilien-Ökonom, Limburg

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden (§ 101 Abs. 1 Satz 2 AktG).

Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Bestellung eines Nachfolgers für ein vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied erfolgt für den Rest der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitglieds.

Köln, den 19.12.2014

DKM Deutsche Kredit Management AG

Der Vorstand

Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der
DKM Deutsche Kredit Management AG mit Sitz in Köln am 02.02.2015

Der Vorstand der DKM Deutsche Kredit Management AG ergänzt hiermit gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. §§ 122 Abs. 2 Satz 1, 121 Abs. 4 Satz 1 AktG auf Verlangen der Aktionärin REIP Holding AG die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 02.02.2015 um die zwei nachfolgend aufgeführten Tagesordnungspunkte und veröffentlicht zudem den von der REIP Holding AG in Bezug auf den bestehenden TOP 2 vorgebrachten Wahlvorschlag:
TOP 3:

Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung sowie Überwachung durch den (angeblichen) Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Vereinnahmung wirtschaftlicher Vorteile seit dem Geschäftsjahr 2008 durch [geändert: Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft] durch die unberechtigte Vereinnahmung von Vorstandsvergütung, Nutzung von Dienstfahrzeugen, Nutzung von Büroräumen und Personal zu Gunsten eigener anderer Gesellschaften sowie durch Vereinnahmung von Sonderzahlungen und angeblichen Gesellschafterdarlehen im Geschäftsjahr 2009.
TOP 4:

Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der DKM Deutsche Kredit Management AG gegen [geändert: die Mitglieder des Vorstands und des [ergänzt: derzeitigen] Aufsichtsrates der Gesellschaft] gem. § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG im Zusammenhang mit deren Pflichtverletzungen betreffend die unberechtigte Vereinnahmung wirtschaftlicher Vorteile seit dem Geschäftsjahr 2008 durch die [geändert: Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft] durch die unberechtigte Vereinnahmung von Vorstandsvergütung, Nutzung von Dienstfahrzeugen, Nutzung von Büroräumen und Personal zu Gunsten eigener anderer Gesellschaften sowie durch Vereinnahmung von Sonderzahlungen und angeblichen Gesellschafterdarlehen im Geschäftsjahr 2009.
Wahlvorschlag gem. § 127 Satz 1 AktG

Die Aktionärin REIP Holding AG schlägt vor, folgende Personen von der Hauptversammlung für eine Amtsperiode gemäß der Satzung der Gesellschaft in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
a)

Frau Susanne Scheffer, Kauffrau (ausgeübter Beruf), Gelterkinden, Schweiz,
b)

Herrn Martin Bleckmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (ausgeübter Beruf), Köln,
c)
Frau Nina Haverkamp, Rechtsanwältin (ausgeübter Beruf), Köln

Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die in der Einladung zur außerordentlichen Tagesordnung genannten Tagesordnungspunkte bleiben bestehen.

Köln, den 14.01.2015

DKM Deutsche Kredit Management AG

Der Vorstand

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