DKM Deutsche Kreditmanagement AG – Hauptversammlung 2018

DKM Deutsche Kreditmanagement AG

Köln

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Dienstag, den 18.12.2018, um 11.00 Uhr
im Rotonda Business Club, Pantaleonswall 27, 50676 Köln

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1:

Änderung des Unternehmensgegenstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird erweitert.

Hierzu wird § 2 der Satzung der Gesellschaft neu gefasst:

㤠2 Gegenstand des Unternehmens

„1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von und die Beteiligung an mezzaninen Immobilienfinanzierungen sowie die Beratung Dritter zur Strukturierung, Implementierung und Restrukturierung von Immobilienfinanzierungen. Tätigkeiten, die nach § 32 des Kreditwesengesetzes oder anderen Vorschriften einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, nimmt die Gesellschaft ohne eine solche Erlaubnis nicht vor.

2.

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Gesellschaften beteiligen und deren Geschäfte leiten.“

Begründung:

Der Unternehmensgegenstand soll erweitert werden, um der Gesellschaft ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen. Der Vorstand hat hierzu einen Businessplan entwickelt, der den Aktionären auf der Hauptversammlung vorgestellt wird.

Die Fokussierung der Gesellschaft auf das Geschäft der Beratung von Fremdkapitalgebern ist rückläufig und verspricht auch in Zukunft keine hinreichenden Renditen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen neue Geschäftschancen für die Gesellschaft darin, dass die Gesellschaft selbst gemischte Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen in Immobilien vornimmt oder sich an diesen beteiligt. An die Gesellschaft wurden unter anderem von den bislang durch die Gesellschaft beratenden Privatinvestoren und Institutionen bereits substantielle Anfragen gerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat sehen daher und aufgrund der bestehenden Kontakte der Gesellschaft zu Banken, Investoren und Beratern hervorragende Geschäftschancen, die für die Durchführung mezzaniner Finanzierungen notwendigen Eigenmittel zu beschaffen und mezzanine Finanzierungen von Immobilien zu platzieren. Mezzanine investiertes Kapital wird in der Regel deutlich über den üblichen Kapitalmarktkonditionen (derzeit bis zu 15–20 %) verzinst und die Rendite erfolgsabhängig gestaltet.

Ein bankmäßiger Geschäftsbetrieb wird damit nicht angestrebt. Mezzanine Investitionen sollen ohne bankmäßigem Charakter als vermögensverwaltende Kapitalinvestitionen der Gesellschaft gewährt und verwaltet werden, so dass eine Erlaubnis für den Betrieb gewerblicher Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nach § 32 des Kreditwesengesetzes nicht erforderlich wird.

TOP 2:

Änderung des § 15 Ziffer 1 der Satzung; Ort der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 Ziffer 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer anderen deutschen Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern statt.“

Begründung:

Die Regelung des § 15 Ziffer 1 soll vereinfacht werden. Für die derzeitige Regelung, wonach die Hauptversammlung in Lake Mary, Florida oder einem anderen Ort in den USA stattfinden kann, wenn sämtliche Aktien in Händen US-amerikanischer Personen sind, besteht weder die Notwendigkeit noch die Sachdienlichkeit.

TOP 3:

Änderung des § 15 Ziffer 4 der Satzung; Einberufung der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 Ziffer 4 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„Die Hauptversammlung wird unter Mitteilung der Tagesordnung durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor der Hauptversammlung einberufen; bei der Fristberechnung werden der Tag der Einberufung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, kann die Einberufung durch eingeschriebenen Brief erfolgen.“

Begründung:

Die derzeitige Regelung zur Einberufung der Hauptversammlung ist nicht zeitgemäß, da die Fristberechnung an die Hinterlegung der Aktien anknüpft. Da die Aktien der Gesellschaft nicht verbrieft sind, geht das von der Satzung vorausgesetzte Hinterlegungserfordernis ins Leere. Die nunmehr vorgeschlagene Fassung entspricht der aktuellen gesetzlichen Regelung.

TOP 4:

Änderung des § 16 der Satzung; Teilnahme an der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 16 der Satzung wird neu gefasst und lautet nunmehr wie folgt:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag vor der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden am Tag der Hauptversammlung nicht statt.“

Begründung:

Die derzeitige Regelung ist nicht zeitgemäß, da diese an die Hinterlegung der Aktien anknüpft. Da die Aktien der Gesellschaft nicht verbrieft sind, geht das von der Satzung vorausgesetzte Hinterlegungserfordernis ins Leere.

TOP 5:

Änderung des § 19 der Satzung; Aufstellung nach den Vereinfachungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 19 der Satzung wird vollständig neu gefasst und lautet nunmehr wie folgt:

„Der Vorstand hat den Jahresabschluss nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen. Er hat das Recht, die Vereinfachungen für Kleinkapital- bzw. Kleinstkapitalgesellschaften bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch zu nehmen, soweit die Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Klassifizierung als Kleinkapital- bzw. Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt.

Begründung:

Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht eine flexible Handhabung bei der Erstellung des Jahresabschlusses, orientiert an den jeweiligen tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gesellschaft, wohingegen die derzeitige Regelung an die für größere Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Bestimmungen anknüpft. Dies bedeutet in Ansehung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses.

TOP 6:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die unter dem Tagesordnungspunkt 6 genannten Unterlagen werden ab sofort auf der Homepage der Gesellschaft (www.dkmag.de) veröffentlicht. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

TOP 7:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die unter dem Tagesordnungspunkt 7 genannten Unterlagen werden ab sofort auf der Homepage der Gesellschaft (www.dkmag.de) veröffentlicht. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

TOP 8:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die unter dem Tagesordnungspunkt 8 genannten Unterlagen werden ab sofort auf der Homepage der Gesellschaft (www.dkmag.de) veröffentlicht. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

TOP 9:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die unter dem Tagesordnungspunkt 9 genannten Unterlagen werden ab sofort auf der Homepage der Gesellschaft (www.dkmag.de) veröffentlicht. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

 

Köln, den 2. November 2018

DKM Deutsche Kreditmanagement AG

Der Vorstand

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