DKV MOBILITY GROUP SE Ratingen – Zuteilungsaufforderung durch den Verwaltungsrat

DKV MOBILITY GROUP SE

Ratingen

Zuteilungsaufforderung
durch den Verwaltungsrat der
DKV MOBILITY GROUP SE

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. August 2022 wurde das Grundkapital der DKV MOBILITY GROUP SE („Gesellschaft“) mit Sitz in Ratingen aus Gesellschaftsmitteln von EUR 600.000,00 um EUR 149.400.000,00 auf EUR 150.000.000,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 30. August 2022 in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgaben von 149.400.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 an die Aktionäre der Gesellschaft.

Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:249 zu. Die neuen Aktien werden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:249 ausgegeben. Auf jede bestehende auf den Namen lautende Stückaktie entfallen damit 249 neue Aktien. Den Aktionären stehen vor, aufgrund und nach der Kapitalerhöhung Aktien in der Anzahl der nachfolgenden Tabelle zu.

Ist Kapitalerhöhung Nach der Kapitalerhöhung
Gesamtzahl der Aktien 600.000 149.400.000 150.000.000
Fischer Holding GmbH (55%) 330.000 82.170.000 82.500.000
DF II GmbH & Co. KG (25%) 150.000 37.350.000 37.500.000
Cherry Creek Investments S.à r.l. (20%) 120.000 29.880.000 30.000.000

Nach Ziff. 5.2 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen. Die Aktien sind unverbrieft. Aktienurkunden an die Aktionäre werden deshalb nicht ausgegeben.

Hiermit ergeht die Aufforderung, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft berechtigt ist, Aktien, für die nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Aufforderung die Zuteilung verlangt wird, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen.

 

 

DKV MOBILITY GROUP SE

Der Verwaltungsrat

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