Wahl zum Aufsichtsrat
Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung und § 102 AktG endet die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2018. Der Aufsichtsrat, der sich nach § 96 AktG und §§ 1 und 4 Drittelbeteilungsgesetz zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammensetzt, besteht satzungsmäßig aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen.
Hierfür schlägt der Aufsichtsrat vor:
• |
Sebastian Bartels, Rechtsanwalt, Berlin
|
• |
Franz-Xaver Corneth, Geschäftsführer i. R., Köln
|
• |
Eberhard Fischer, Oberstudienrat i. R., Kassel
|
• |
Kerstin Hein, Dipl.-Volksw., hauptamtliches Vorstandsmitglied Mieterbund Rhein-Ruhr e.V., Moers
|
• |
Thomas Keck, Geschäftsführer, Reutlingen
|
• |
Dr. Franz Georg Rips, Rechtsanwalt, Erftstadt
|
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 13 Abs. 4 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Sonntag, 20. Mai 2018, schriftlich beim Vorstand angemeldet haben.
|