DMG MORI Aktiengesellschaft – 3. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Bielefeld
Gesellschaftsbekanntmachungen 3. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden 08.03.2019

DMG MORI Aktiengesellschaft

Bielefeld

ISIN DE0005878003 / Wertpapierkennnummer 587 800

3. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Aufgrund der in der Vergangenheit vorgenommenen Neueinteilung des Grundkapitals von der Nennbetragsaktie auf die nennbetragslose Stückaktie und der Umstellung von DM auf EURO verbunden mit einer Aktiensplittung im Verhältnis 1 : 10 sind die bisherigen alten effektiven Aktienurkunden unserer Gesellschaft über DM 50,00 (1 Aktie zu DM 50,00) und DM 2.500,00 (50 Aktien zu je DM 50,00) unrichtig geworden.

Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß §5 Abs. 2 S. 2 der Satzung ausgeschlossen.

Das bestehende Grundkapital unserer Gesellschaft wird nunmehr in vollem Umfang durch eine oder mehrere Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Inhaber von Stückaktien unserer Gesellschaft sind an diesem Sammelbestand an Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher gebeten, ihre alten effektiven Aktienmäntel, bis zum

9. April 2019 einschließlich

bei ihrer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG einzureichen.

Die verbliebene rechte Hälfte des Erneuerungsscheines zu den Aktienmäntel wurde im Zuge der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2017 aufgebraucht.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die Aktionäre unserer Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem Girosammeldepot oder in einem Streifbanddepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG, München, einzureichen.

Für die Aktionäre wird die Umstellung auf die Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.

Ab dem 9. Januar 2019 sind die Aktien der DMG MORI Aktiengesellschaft nur noch im Girosammelwege lieferbar.

Alle in Umlauf befindlichen unrichtig gewordenen Aktien der DMG MORI Aktiengesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 9. April 2019 zum Umtausch bzw. zur Einbuchung in die Girosammelverwahrung eingeliefert werden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss vom 25. April 2018 des Amtsgerichts Bielefeld erteilt worden. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind entsprechende Anteile an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand verbucht, die zu Gunsten der berechtigten Aktionäre bereitgehalten werden.

 

Bielefeld, im März 2019

Der Vorstand

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