DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung (mit der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH)

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Bielefeld

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bielefeld als übertragende Gesellschaft auf die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Bielefeld als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/​10 des Stammkapitals der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH in der Hand der übernehmenden DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

26.04.2023

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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