DNI Beteiligungen AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

DNI Beteiligungen AG

Köln

WKN 554 240
ISIN DE0005542401

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 25. Oktober 2021 um 9.00 Uhr (MESZ) im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

II. Teilnahmebedingungen:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belaufen sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 750.000,00 und die Anzahl der Stückaktien auf 150.000. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 4. Oktober 2021, 0:00 Uhr (MESZ) – (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 18. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

DNI Beteiligungen AG
c/​o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421 897 604-44
E-Mail-Adresse: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail-Adresse

info@dni-ag.de

elektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dni-ag.de/​hauptversammlung.aspx

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 10. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

DNI Beteiligungen AG
HV-Stelle
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Telefax: +49 (0) 3212 415 19 43
E-Mail: info@dni-ag.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 finden sich im Internet unter

https:/​/​www.dni-ag.de/​unternehmensberichte.aspx

und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 750.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 150.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der DNI Beteiligungen AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dni-ag.de/​hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse:

DNI Beteiligungen AG
Lütticher Straße 8a
50674 Köln

Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Hauptversammlung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie

Um die Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchführen zu können, ist die Einhaltung der für den Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben und behördlichen Anordnungen zum Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere gemäß der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen, erforderlich. Nach derzeitigem Stand der Bestimmungen ist am Einlass zum Versammlungsraum ein Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung, einer überstandenen Covid-19-Erkrankung oder ein negativer Covid-19-Antigentest vorzulegen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen („Maskenpflicht“), darüber hinaus sind die Abstandsregeln einzuhalten. Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass zum Veranstaltungszeitpunkt weitere oder andere gesetzliche oder behördliche Auflagen zu erfüllen sind. Sofern ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft von ihrem Recht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG Gebrauch machen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine oder mehrere von diesen zurückweisen (vgl. den obigen Abschnitt „Vertretung“).

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass in und nach der Hauptversammlung kein Imbiss angeboten wird.

Aktuelle Informationen können auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden:

https:/​/​www.land.nrw/​corona

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

Köln, im September 2021

DNI Beteiligungen AG

Der Vorstand

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 8:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

 

 

 

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