DNI Beteiligungen AG Köln – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

DNI Beteiligungen AG

Köln

WKN 554 240
ISIN DE 000 554 240 1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 07. November 2022 um 11.00 Uhr (MESZ) im Piccolo Nero, Händelstraße 51, 50674 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Herren Martin Wirth, Rainer Thaler und Dr. Georg Issels endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren für die nächste Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:

Martin Wirth, Vorstand der FPM Frankfurt Performance Management AG, Frankfurt am Main

Rainer Thaler, Rechtsanwalt, Eschborn

Herr Rainer Thaler ist zu dem Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Beirat der Laurus Property Partners GmbH, München

Dr. Georg Issels, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Köln

Herr Dr. Georg Issels ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied der folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte oder vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der GSC Holding AG, Düsseldorf
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Lang & Cie. Rhein-Ruhr Real Estate AG, Frankfurt am Main
Aufsichtsrat der Horus AG, Köln
Aufsichtsrat der Smart Equity AG, Köln
Aufsichtsrat der Elbstein AG, Hamburg
Aufsichtsrat der Convalue SE, Frankfurt am Main

Die Amtszeit endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. Teilnahmebedingungen:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belaufen sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 750.000,00 und die Anzahl der Stückaktien auf 150.000. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihrer Aktionärsstellung durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut anmelden.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 17. Oktober 2022, 0:00 Uhr (MESZ) – (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein:

DNI Beteiligungen AG
c/​o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: +49 (0) 421 897604-44
E-Mail-Adresse: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail-Adresse

info@dni-ag.de

elektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dni-ag.de/​hauptversammlung.aspx

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 23. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

DNI Beteiligungen AG
HV-Stelle
Lütticher Straße 8a
50674 Köln
Telefax: 03212 – 4151943
E-Mail: info@dni-ag.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 finden sich im Internet unter

https:/​/​www.dni-ag.de/​unternehmensberichte.aspx

und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 750.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 150.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der DNI Beteiligungen AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.dni-ag.de/​hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: DNI Beteiligungen AG, Lütticher Straße 8a, 50674 Köln. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.

 

Köln, im September 2022

DNI Beteiligungen AG

Der Vorstand

 

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 10:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

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