DO Deutsche Office AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG betreffend die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

DO Deutsche Office AG
Köln
– ISIN D DE000PRME020 –
– Wertpapier-Kenn-Nr. PRME02 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG betreffend die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Juni 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 90.264.816 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 90.264.816,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dies kann auch dadurch erfolgen, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2015 näher bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre einmalig oder mehrmalig, ganz oder teilweise, insgesamt jedoch höchstens für bis zu 36.105.926 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien, auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 6 der im Bundesanzeiger am 05. Mai 2015 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Die entsprechende Änderung des § 5 der Satzung der Gesellschaft wurde am 08. Juli 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Köln, im Juli 2015

DO Deutsche Office AG

Der Vorstand

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