DocCheck AGKölnISIN DE 000A1A6WE6
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses Die nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Absatz 1 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen sind
zugänglich. |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für |
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung |
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft für das Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Joachim Pietzko, Prof. Dr. Britta Böckmann Der Aufsichtsrat der DocCheck AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats a) Dr. Joachim Pietzko, selbstständiger Rechtsanwalt der Kanzlei Pietzko Siekmann Pietzko, wohnhaft in Köln, b) Winfried Leimeister, selbstständiger Steuerberater, wohnhaft in Köln, (weitere Mitgliedschaft in anderen sowie als neues Mitglied des Aufsichtsrats c) Karin Immenroth, wohnhaft in Köln, M.A., Chief Data & Analytics Officer bei RTL Deutschland, Köln. in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung Frau Prof. Dr. Britta Böckmann stellt sich, im Einvernehmen mit dem Vorstand und ihren |
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Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (a) Die Gesellschaft hat als herrschendes Unternehmen mit der abhängigen 100-%igen Tochtergesellschaft, Der Vertrag hat den folgenden Inhalt:
Die OBERGESELLSCHAFT ist alleinige Gesellschafterin der UNTERGESELLSCHAFT. Die UNTERGESELLSCHAFT
Die OBERGESELLSCHAFT ist berechtigt, durch ihre Organe oder Beauftragte jederzeit
Die OBERGESELLSCHAFT ist entsprechend der Vorschrift des § 302 AktG in seiner jeweils
Köln, den 13.04 2022 Unterschrieben für die OBERGESELLSCHAFT DocCheck AG, Köln, durch ihren alleinvertretungsberechtigten und unterschrieben für die UNTERGESELLSCHAFT anwerpes health share gmbh, Köln, der alleinvertretungsberechtigten Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor zu beschließen: „Dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der DocCheck AG, Köln, (b) Die Gesellschaft hat als herrschendes Unternehmen mit der abhängigen 100-%igen Tochtergesellschaft, Der Vertrag hat den folgenden Inhalt:
Die OBERGESELLSCHAFT ist alleinige Gesellschafterin der UNTERGESELLSCHAFT. Die UNTERGESELLSCHAFT
Die OBERGESELLSCHAFT ist berechtigt, durch ihre Organe oder Beauftragte jederzeit
Die OBERGESELLSCHAFT ist entsprechend der Vorschrift des § 302 AktG in seiner jeweils
Köln, den 13.04 2022 Unterschrieben für die OBERGESELLSCHAFT DocCheck AG, Köln, durch ihren alleinvertretungsberechtigten und Unterschrieben für die UNTERGESELLSCHAFT DocCheck Forest GmbH, Köln, der alleinvertretungsberechtigten Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor zu beschließen: „Dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der DocCheck AG, Köln, (c) Die Gesellschaft hat als herrschendes Unternehmen mit der abhängigen 100-%igen Tochtergesellschaft, Der Vertrag hat den folgenden Inhalt:
Die OBERGESELLSCHAFT ist alleinige Gesellschafterin der UNTERGESELLSCHAFT. Die UNTERGESELLSCHAFT
Die OBERGESELLSCHAFT ist berechtigt, durch ihre Organe oder Beauftragte jederzeit
Die OBERGESELLSCHAFT ist entsprechend der Vorschrift des § 302 AktG in seiner jeweils
Köln, den 13.04. 2022 Unterschrieben für die OBERGESELLSCHAFT DocCheck AG, Köln, durch ihren alleinvertretungsberechtigten und Unterschrieben für die UNTERGESELLSCHAFT DocCheck Medical Cloud GmbH, Köln, durch Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor zu beschließen: „Dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der DocCheck AG, Köln, und der DocCheck Medical Cloud GmbH, Köln, wird zugestimmt.“ Die folgenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf
abrufbar:
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II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung
von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft
als Aktionär eingetragen sind und sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss spätestens bis
zum Ablauf des 24. Mai 2022 (24.00 Uhr) unter der folgenden Anschrift, Fax-Nummer
oder eMail-Adresse in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft eingegangen sein:
DocCheck AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 889 69 06 33
E-Mail: doccheck@better-orange.de
Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt,
über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der
im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem
Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom Ablauf des 24. Mai 2022 bis zum Ablauf des 31. Mai
2022 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 31. Mai 2022 verarbeitet und berücksichtigt
werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“)
ist daher der Ablauf des 24. Mai 2022, 24.00 Uhr.
Formulare zur Anmeldung werden den am 10. Mai 2022, 00.00 Uhr, mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen
Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Entsprechende Formulare
können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.doccheck.ag/investor/hauptversammlung/
heruntergeladen werden. Für die Anmeldung müssen diese Formulare nicht zwingend verwendet
werden.
III Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch
einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße
Anmeldung zur Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Formulare zur Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung werden den am 10. Mai 2022, 00.00
Uhr, mit ihrer Anschrift im Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der
Hauptversammlungseinladung übersandt. Entsprechende Formulare können ferner auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.doccheck.ag/investor/hauptversammlung/
heruntergeladen werden. Für die Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung müssen diese
Formulare nicht zwingend verwendet werden.
Wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber
der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für
die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft
keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen
gleichgestellten Personen oder Institutionen zu wenden und mit diesen diesbezüglich
abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären auch an, sich durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär dem Stimmrechtsvertreter
zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden
soll. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen
abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen
oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge
und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle
erbracht werden. Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung
oder die Änderung von Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
kann auch an die Gesellschaft an folgende Anschrift, Faxnummer oder eMail-Adresse
übermittelt werden:
DocCheck AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 889 69 06 33
E-Mail: doccheck@better-orange.de
Vollmachten und Weisungen an einen Bevollmächtigten oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
sollen aus organisatorischen Gründen nach Maßgabe der vorangehenden Bestimmungen der
Gesellschaft unter oben genannter Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum
30. Mai 2022, 24.00 Uhr, zugehen.
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung/Weisungen ist
auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten/den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft während der Hauptversammlung möglich. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
sowie zu den Einzelheiten zu Vollmachten und Weisungen ergeben sich aus den Unterlagen,
die den Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt werden, und
sind auch im Internet unter
https://www.doccheck.ag/investor/hauptversammlung/
verfügbar.
IV Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge
zu übersenden. Die Gesellschaft wird Gegenanträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
https://www.doccheck.ag/investor/hauptversammlung/
zugänglich machen, wenn der Aktionär bis zum Ablauf des 16. Mai 2022 der Gesellschaft
einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit einer etwaigen Begründung an nachfolgend
genannte Anschrift, Faxnummer oder eMail-Adresse übersandt hat:
DocCheck AG
Corporate Communications
Tanja Mumme
Vogelsanger Straße 66
50823 Köln
Deutschland
Fax: +49 (0) 221 920 53-133
E-Mail: hauptversammlung@doccheck.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei ein Wahlvorschlag keiner Begründung bedarf.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des
Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
V Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die DocCheck AG verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist die DocCheck AG, Vogelsanger Straße
66, 50823 Köln. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
datenschutz@doccheck.com
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene
Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert
und anschließend gelöscht.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der DocCheck AG unentgeltlich
über die E-Mail-Adresse
datenschutz@doccheck.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
DocCheck AG, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach näherer
Maßgabe von Art. 77 der Datenschutz-Grundverordnung zu.
Köln, im April 2022
DocCheck AG
Der Vorstand