DOOB GROUP AG – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung an die Aktionäre zur Zuteilung der neuen Aktien gemäß § 214 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DOOB GROUP AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung an die Aktionäre zur Zuteilung der neuen Aktien gemäß § 214 AktG 04.03.2019

DOOB GROUP AG

Düsseldorf

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und
Aufforderung an die Aktionäre zur Zuteilung der neuen Aktien gemäß § 214 AktG

 

Die ordentliche Hauptversammlung der doob group AG vom 29. November 2018 hat u. a. unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 118.559,00 um EUR 5.927.950,00 auf EUR 6.046.509,00 durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 5.927.950,00 der in der Bilanz zum 31. August 2018 ausgewiesenen Kapitalrücklage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 5.927.950 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1/50 ausgegeben werden. Für jede Aktie erhält der Aktionär also 50 Aktien dazu.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist am 11. Februar 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der HRB 71049 eingetragen worden.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 6.046.509,00 und ist eingeteilt in 6.046.509 auf den Namen lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft hat keine Aktienurkunden ausgegeben. Die Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, sich die neuen Aktien von der Gesellschaft zuteilen zu lassen, d. h. von der Gesellschaft eine schriftliche Bestätigung einzufordern, wonach die Gesellschaft die Aktionäre als Berechtigte aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln anerkennt.

Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Aufforderung zugeteilt werden, können von der Gesellschaft nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten verkauft werden.

 

Düsseldorf, im Februar 2019

doob group AG

Der Vorstand

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