DOOB GROUP AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

DOOB GROUP AG

Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG auf die Verschmelzung der DOOB 3D STORES GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70922, auf die DOOB GROUP AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71049 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG vom 18. August 2015 nebst Änderung vom 22. September 2015 hin.

Die DOOB GROUP AG hält alle Geschäftsanteile der DOOB 3D STORES GmbH; gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der DOOB GROUP AG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass ein Verschmelzungsbeschluss der DOOB GROUP AG abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG nur dann erforderlich ist, wenn Aktionäre der DOOB GROUP AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DOOB GROUP AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG).

In den Geschäftsräumen der DOOB GROUP AG liegen der Verschmelzungsvertrag nebst Änderung, die Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre der DOOB GROUP AG und der DOOB 3D STORES GmbH zur Einsicht aus.

Auf Verlagen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Düsseldorf, den 22. September 2015

DOOB GROUP AG

Der Vorstand

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