DPF AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 1, 3, 4, 5 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DPF AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Abs. 1, 3, 4, 5 AktG 06.02.2020

DPF AG

Berlin

Bekanntmachung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 20 Abs. 1, 3, 4, 5 AktG

Die Gesellschaft Dellest Holding Ltd. mit Sitz Mayfair Business Centre, St. George’s Bay, St. Julians, STJ331, Malta hat gemäß § 20 Abs. 1,3 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil an der DPF AG mit Sitz in Berlin gehört.

Die Gesellschaft Dellest Holding Ltd. mit Sitz Mayfair Business Centre, St. George’s Bay, St. Julians, STJ331, Malta hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der DPF AG mit Sitz in Berlin gehört.

Herr Felix Edler von Braun, Berlin, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine unmittelbare Beteiligung von mehr als einem Viertel der Aktien an DPF AG mit Sitz in Berlin mehr gehört, dass ihm aber weiterhin eine mittelbare Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 AktG in Höhe von mehr als einem vierten Teil der Aktien an der DPF AG gehört, da ihm die von der Dellest Holding Ltd. mit Sitz Mayfair Business Centre, St. George’s Bay, St. Julians, STJ331, Malta, gehaltenen Aktien zugerechnet werden.

Herr Felix Edler von Braun, Berlin, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung an der DPF AG mit Sitz in Berlin mehr gehört, dass ihm aber weiterhin eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG an der DPF mit Sitz in Berlin gehört, da ihm die von der Dellest Holding Ltd. mit Sitz Mayfair Business Centre, St. George’s Bay, St. Julians, STJ331, Malta, gehaltenen Aktien zugerechnet werden.

 

DPF AG

Der Vorstand

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