Dr. Beyer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Dr.Beyer Vermögensverwaltung AG

Mülheim/Ruhr

Wertpapier-Kenn-Nummer 522510

Mitteilung gemäß § 125(1) AktG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 29. Juni 2018, 12.00 Uhr

im Restaurant Kämpgens Hof, Denkhauser Höfe 46, 45473 Mülheim, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 285.063,81 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtrates läuft mit Beendigung der Hauptversammlung ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Mitglieder wieder zu wählen:

Herrn Dr. Lutz Beyer, Oberstudienrat i.R., Mülheim/Ruhr,

Herrn Dr. Georg Büddecker, Assessor jur., Essen,

Herrn H. Michael Stangier, Rechtsanwalt, Essen.

Die Hauptversammlung hat gemäß § 96(1) AktG alle Mitglieder zu wählen. Sie ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 26. Juni 2018 bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank bis zum Ende der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut gesperrt werden. Der Hinterlegungsschein ist bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen. Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

 

Mülheim/Ruhr, im Mai 2018

Dr.Beyer Vermögensverwaltung AG

Der Vorstand

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