Dr. Beyer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

Dr. Beyer Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft

Mülheim an der Ruhr

Wertpapier-Kenn-Nummer 522510

Mitteilung gemäß § 125(1) AktG

 

 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Freitag, den 26. August 2022, 12.00 Uhr
im Restaurant Bürgergarten, Aktienstr. 80, 45473 Mülheim, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr
2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 525.238,01
auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre
berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 23. August 2022 bei der Gesellschaft,
einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank bis zum Ende der Hauptversammlung
hinterlegen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung
einer solchen Stelle für diese bei einem Kreditinstitut gesperrt werden. Der Hinterlegungsschein
ist bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft
einzureichen. Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

 

Mülheim/​Ruhr, im Mai 2022

Dr. Beyer Vermögensverwaltung AG

Der Vorstand

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