Dr. Hönle Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dr. Hönle Aktiengesellschaft
Gräfelfing
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 27.03.2019

Dr. Hönle Aktiengesellschaft

Gräfelfing

ISIN DE0005157101 / WKN 515710

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. März 2019 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn der Dr. Hönle Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine Dividende von Euro 0,80 je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 29. März 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Baader Bank AG, Unterschleißheim.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt (sog. Günstigerprüfung).

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung (eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend) nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen. Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein.

 

Gräfelfing, im März 2019

Dr. Hönle Aktiengesellschaft

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