Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AGHeidelberg(„Gesellschaft“)Amtsgericht Mannheim, HRB 351361Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 23. Juni 2022, um 14:00 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, |
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2. |
Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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6. |
Beschlussfassung über einen Aktienrückkauf in Höhe eines Gegenwerts von bis zu 1.500.000 EUR Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 23. Juni Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. |
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7. |
Ermächtigung des Aufsichtsrates zu Satzungsanpassung Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Einziehung der auf Grundlage des Beschlusses |
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8. |
Satzungsänderung: Virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 19 der Satzung um folgenden |
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9. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
II. Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen
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der Jahresabschluss der Gesellschaft sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 |
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der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Ergebnisses 2021 |
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der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 |
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der Konzernlagebericht |
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg,
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.
Auf Anfrage wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen
übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
Die Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung zugänglich sein und – soweit
erforderlich – näher erläutert werden.
III. Anträge von Aktionären
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG |
IV. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten
Nach dem Gesetz sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung,
der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der
Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind. Umschreibungen
finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt. Das Stimmrecht
kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform und sollten entsprechend der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Vorlage erstellt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Rücksendung von Stimmrechtsvollmachten wird bis zum 13. Juni 2022, 24 Uhr MESZ
erbeten.
Später eingehende Bevollmächtigungen werden nicht berücksichtigt.
V. Voraussetzung für die Online-Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch über elektronische Kommunikation ausüben.
Die gesamte Hauptversammlung wird im Online-Service mit Bild und Ton übertragen.
Aktionäre erhalten vorab zur Hauptversammlung ihre Zugangsdaten für die Onlineteilnahme
an die bei der Shareholder Kommunikation hinterlegten E-Mailadresse.
Am 23. Juni 2022 können sich die Aktionäre durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten
ab 13:30 Uhr (MESZ) für die Online-Teilnahme zuschalten und an der Hauptversammlung
ab deren Beginn online teilnehmen. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die
betreffenden Aktien durch einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer
(den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten werden.
VI. Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen von Aktionären können bis spätestens 22. Juni 2022 (24.00 Uhr MESZ) in deutscher
oder englischer Sprache per E-Mail an
shareholders@westernacher.com
gestellt werden. Sie werden in der Hauptversammlung an gegebener Stelle beantwortet
werden.
Zudem können Fragen über eine moderierte Chatfunktion direkt in der Hauptversammlung
gestellt werden. Für detaillierte Fragen wird um die vorab Einsendung per E-Mail gebeten.
Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet.
Heidelberg, im Mai 2022
Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung AG
Der Vorstand