Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung Aktiengesellschaft Heidelberg – Hinweis auf bestehende Verschmelzung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG (Verschmelzung Dr. Westernacher & Partner GmbH)

Dr. Westernacher & Partner Unternehmensberatung Aktiengesellschaft

Heidelberg

Hinweis auf bestehende Verschmelzung gem. § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

 

Die Gesellschaft wird im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme eine Gesellschaft übernehmen, deren gesamtes Stammkapital sich in der Hand der Gesellschaft befindet. Bei der zu übernehmenden Gesellschaft handelt es sich um die Dr. Westernacher & Partner GmbH mit Sitz in Ottersweier, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 210983.

Die gem. § 62 Abs. 4 Satz 4 UmwG i. V. m. §§ 62 Abs. 3, 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen liegen in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Bei den ausliegenden Unterlagen handelt es sich namentlich um den Entwurf des Verschmelzungsvertrags (63 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 UmwG).

Nicht auszulegen sind

– gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 UmwG eine Zwischenbilanz, weil sich alle Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des übernehmenden Rechtsträgers befinden (§ 63 Abs. 2 Satz 5 i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a),

– gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 UmwG die nach § 8 UmwG erstatteten Verschmelzungsberichte, weil diese gem. § 8 Abs. 3 UmwG entbehrlich sind sowie

– gem. § 63 Abs. 1 Nr. 5 UmwG die nach § 60 UmwG i. V. m § 12 UmwG erstatteten Prüfungsberichte, weil es gem. § 9 Abs. 2 UmwG keiner Verschmelzungsprüfung bedarf.

 

Der Vorstand

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