Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck – Dividendenbekanntmachung (Dividende von EUR 0,19 je Aktie auszuschütten, Genussschein-Inhaber: Ausschüttung von EUR 1,90 je Genussschein)

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Lübeck

ISIN DE0005550602, DE0005550636, DE0005550719

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 05. Mai 2023 hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2022 auf die Stammaktien eine Dividende von EUR 0,13 und auf die gewinnberechtigten Vorzugsaktien eine Dividende von EUR 0,19 je Aktie auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende auf die Stamm- und Vorzugsaktien erfolgt ohne Einreichung eines Dividendenscheins unter grundsätzlichem Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer durch die Commerzbank AG/​Clearstream Banking AG, Frankfurt. Die Dividende ist am 10. Mai 2023 zahlbar.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf deren Antrag insbesondere nach Maßgabe und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Regelungen des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Aktionärs ermäßigen.

Bekanntmachung

Die Genussschein-Inhaber erhalten gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen eine Ausschüttung von EUR 1,90 je Genussschein im Grundbetrag von EUR 25,56. Die Auszahlung für die Genussscheinserie D erfolgt vom 10. Mai 2023 an durch die Commerzbank AG/​Clearstream Banking AG, Frankfurt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer ohne Einreichung eines Ausschüttungsanteilsscheins.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer entfällt bei inländischen Genussschein-Inhabern, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei ausländischen Genussschein-Inhabern kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf deren Antrag insbesondere nach Maßgabe und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Regelungen des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Genussschein-Inhabers ermäßigen.

Hinweis

Bei den obigen Ausführungen zur Besteuerung der Dividenden- bzw. Genussscheinausschüttungen handelt es sich um allgemeine Hinweise und nicht um eine steuerliche Beratung. Für weitergehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividenden- und/​oder der Genussschein-Ausschüttungen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

 

Lübeck, im Mai 2023

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG

Der Vorstand

Comments are closed.