Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE0005550602, DE0005550636, DE0005550719)

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Lübeck

ISIN DE0005550602, DE0005550636, DE0005550719

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 06. Mai 2022 hat beschlossen,
für das Geschäftsjahr 2021 auf die Stammaktien eine Dividende von EUR 0,13 und auf
die gewinnberechtigten Vorzugsaktien eine Dividende von EUR 0,19 je Aktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende auf die Stamm- und Vorzugsaktien erfolgt ohne Einreichung
eines Dividendenscheins unter grundsätzlichem Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf.
Kirchensteuer durch die Commerzbank AG/​Clearstream Banking AG, Frankfurt. Die Dividende
ist am 11. Mai 2022 zahlbar.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer
entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen
vorgelegt haben.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags auf deren Antrag insbesondere nach Maßgabe und unter Berücksichtigung
der tatsächlichen Regelungen des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Aktionärs
ermäßigen.

Bekanntmachung

Die Genussschein-Inhaber erhalten gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen eine
Ausschüttung von EUR 1,90 je Genussschein im Grundbetrag von EUR 25,56. Die Auszahlung
für die Genussscheinserie D erfolgt vom 09. Mai 2022 an durch die Commerzbank AG/​Clearstream
Banking AG, Frankfurt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5
% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer
ohne Einreichung eines Ausschüttungsanteilsscheins.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer
entfällt bei inländischen Genussschein-Inhabern, die ihrer Depotbank eine sogenannte
Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem
Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei ausländischen Genussschein-Inhabern kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf deren Antrag insbesondere nach Maßgabe
und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Regelungen des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen
Genussschein-Inhabers ermäßigen.

Hinweis

Bei den obigen Ausführungen zur Besteuerung der Dividenden- bzw. Genussscheinausschüttungen
handelt es sich um allgemeine Hinweise und nicht um eine steuerliche Beratung. Für
weitergehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividenden- und/​oder der
Genussschein-Ausschüttungen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden
Berufe.

 

Lübeck, im Mai 2022

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG

Der Vorstand

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