Drees & Sommer Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Drees & Sommer Aktiengesellschaft

Stuttgart

– HRB 15609 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein,

die am Dienstag, den 28.06.2016, 9.00 Uhr
in Stuttgart-Vaihingen, Untere Waldplätze 28, Raum Presenter

stattfindet.

Tagesordnung

1

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung von Aktien

(1)

Die letzte Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 29.06.2015 in TOP 10 der Übertragung von 10.000 Stück Aktien (vor Split bzw. 20.000 Stück nach Split) von der Drees Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG auf die Drees & Sommer AG zum 15.07.2015 zugestimmt. Der zugrunde liegende Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen; die Drees Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG hält die Aktien nach wie vor unverändert.

Vor diesem Hintergrund schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vorsorglich vor, dem Rücktritt vom vorgenannten Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag zuzustimmen.

(2)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen weiter vor, den bis zur Hauptversammlung ggf. noch erfolgenden Übertragungen von Namensaktien, die in der Hauptversammlung im Einzelnen bekannt gemacht werden, ebenfalls zuzustimmen.

2

Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 3 AktG über die Ausnutzung der durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Juni 2014 unter TOP 3 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Der Vorstand hat gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG einen schriftlichen Bericht über die Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 24. Juni 2014 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien verfasst. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

„Von der durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 24. Juni 2014 unter TOP 3 erteilten Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien hat die Gesellschaft in der Zeit zwischen der letzten Hauptversammlung am 29.06.2015 und der Bekanntmachung der diesjährigen Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger durch Erwerb von insgesamt 202.316 Aktien Gebrauch gemacht. Auf die erworbenen Aktien entfiel ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 206.885,03. Der Erwerb aller 202.316 Aktien erfolgte vor Wirksamwerden des von der Hauptversammlung am 29.06.2015 unter TOP 9 beschlossenen Aktiensplits, weshalb an die Stelle der erworbenen 202.316 eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils rund EUR 1,02 zwischenzeitlich 404.632 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 getreten sind. Auf die erworbenen Aktien entfällt insgesamt ein Anteil am aktuellen Grundkapital der Gesellschaft von rund 3,1 %. Der Gegenwert, der für die erworbenen Aktien von der Gesellschaft bezahlt wurde, betrug insgesamt EUR 5.462.388,82. Die Aktien wurden von Aktionären erworben, die aus einem Drees & Sommer-Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Der Erwerb diente der Umsetzung des Ziels, den Aktionärskreis der Gesellschaft soweit möglich auf Aktionäre zu beschränken, die in einem aktiven Arbeits-, Dienst- oder Organverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen stehen.

Auf Grundlage der Ermächtigung vom 24. Juni 2014 wurden von der Gesellschaft im Zeitraum zwischen der letzten Hauptversammlung am 29.06.2015 und der Bekanntmachung der diesjährigen Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger insgesamt 167.153 Stückaktien verwendet, um sie Personen zum Erwerb anzubieten und an diese zu übertragen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen. Hierdurch sollen die Mitarbeiter motiviert und an das Unternehmen gebunden werden. Auf die veräußerten Aktien entfiel ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 170.927,92. Alle 167.153 Aktien wurden vor Wirksamwerden des von der Hauptversammlung am 29.06.2015 unter TOP 9 beschlossenen Aktiensplits veräußert. Infolge des Aktiensplits sind an die Stelle der 167.153 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils rund EUR 1,02 zwischenzeitlich 334.306 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 getreten. Der auf die veräußerten Aktien insgesamt entfallende Anteil am aktuellen Grundkapital der Gesellschaft beträgt rund 2,6 %. Der Veräußerungspreis der Aktien betrug insgesamt EUR 4.516.474,06.“

3

Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung von eigenen Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen sodann vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juni 2014 (TOP 3) wird hiermit aufgehoben und durch nachfolgende Ermächtigung (lit. a) bis d)) ersetzt:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien („D&S-Aktien“), auf die insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals entfällt, zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgenutzt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum Ablauf des 28. Juni 2021. Die Befristung gilt für den Zeitpunkt des Erwerbs, nicht jedoch für das Halten der Aktien über diesen Zeitpunkt hinaus.

b)

Der Erwerb von D&S-Aktien aufgrund der Ermächtigung nach lit. a) erfolgt entweder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten Kaufangebots (vgl. nachfolgend lit. aa)) oder mit dem Ziel der Erhaltung eines geschlossenen Gesellschafterkreises gezielt von einzelnen Aktionären (vgl. nachfolgend lit. bb)).

aa)

Erfolgt der Erwerb von D&S-Aktien mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots, so fordert die Gesellschaft die Aktionäre auf, Angebote zum Verkauf von Aktien innerhalb einer Kaufpreisspanne zwischen EUR 14,54 und EUR 19,68 (dies entspricht plus/minus 15 % gegenüber dem nach Maßgabe des Konsortialvertrags der Aktionäre ermittelten Aktienwerts von aktuell EUR 17,11) innerhalb einer vom Vorstand zu bestimmenden angemessenen Angebotsfrist abzugeben. Der endgültige Kaufpreis, der innerhalb vorgenannter Preisspanne liegen muss, wird nach Ablauf der Angebotsfrist auf Grundlage der eingegangenen Angebote von der Gesellschaft festgelegt. Sofern die dem endgültigen Kaufpreis entsprechenden oder diesen übersteigenden Verkaufsangebote der Aktionäre die von der Gesellschaft vorgesehene Anzahl zu erwerbender Aktien übersteigen, erfolgt der Erwerb nach dem Verhältnis der Beteiligungen der andienenden Aktionäre zueinander. Zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kann dabei eine kaufmännische Rundung erfolgen.

bb)

Der Erwerb von D&S-Aktien kann auch gezielt von einzelnen Aktionären erfolgen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, den geschlossenen Gesellschafterkreis der Drees & Sommer AG zu erhalten. Bei den Aktionären der Drees & Sommer AG handelt es sich – sieht man von den durch die Gesellschaft selbst gehaltenen Aktien ab – um Gründer, ehemalige und aktive Mitarbeiter der Drees & Sommer-Gruppe sowie um Rechtsnachfolger vorgenannter Personengruppen. Die Drees & Sommer AG legt großen Wert darauf, den Gesellschafterkreis auch künftig geschlossen zu halten und das Eindringen Dritter in den Aktionärskreis zu verhindern. Der Vorstand kann daher im Rahmen der Ermächtigung nach lit. a) D&S-Aktien auch gezielt von einzelnen Aktionären erwerben, wenn diese (i) zur Veräußerung der von ihnen gehaltenen Aktien aufgrund des Konsortialvertrags der Aktionäre oder aufgrund mit der Gesellschaft getroffener Vereinbarungen verpflichtet sind oder (ii) ihre Aktien aus Anlass der (bereits früher eingetretenen oder anstehenden) Beendigung eines mit der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmens geschlossenen Arbeits- oder Dienstverhältnisses veräußern wollen. Der gezielte Erwerb von D&S-Aktien von einzelnen Aktionären hat innerhalb der in lit. aa) genannten Preisspanne zu erfolgen. Ein Recht von Aktionären auf Abkauf ihrer Aktien (Put-Option) ist mit der Einräumung dieser Ermächtigung nicht verbunden.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben werden oder wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu den folgenden Zwecken:

aa)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist in diesem Fall ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung bzw. der Angabe der Aktienanzahl in der Satzung anzupassen.

bb)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Personen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten und auf sie übertragen werden. In diesem Fall ist ein Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

cc)

Die eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen angeboten und auf sie übertragen werden. In diesem Fall ist ein Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

d)

Die Ermächtigungen gemäß lit. c) eigene Aktien einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen einzuziehen oder einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, erstreckt sich ausdrücklich auch auf Aktien der Gesellschaft, die im Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung bereits im Eigentum der Gesellschaft stehen.“

4

Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Der Vorstand hat gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts beim Erwerb und bei der Veräußerung eigener Aktien erstattet.

Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

Die Aktionäre der Drees & Sommer AG sind beim Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung erbetenen Ermächtigung grundsätzlich gleich zu behandeln. Allerdings hat die Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung die Möglichkeit, Aktien in bestimmten Fällen gezielt von einzelnen Aktionären (und damit unter Ausschluss der anderen Aktionäre) zu erwerben. Durch diese Erwerbsmöglichkeit von einzelnen Aktionären soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, den Gesellschafterkreis auch künftig geschlossen zu halten und das Eindringen Dritter in den Aktionärskreis zu verhindern. Denn die Drees & Sommer AG ist eine personalistisch geprägte Aktiengesellschaft, deren Aktionäre nur aus den Gründern, ehemaligen oder aktiven Mitarbeitern der Drees & Sommer-Gruppe sowie aus deren Rechtsnachfolgern besteht. Diese personalistische Prägung soll auch künftig erhalten bleiben. Der Vorstand soll deshalb die Möglichkeit haben, D&S-Aktien gezielt von einzelnen Aktionären zu erwerben, und zwar dann, wenn die Aktionäre (1.) zur Veräußerung der von ihnen gehaltenen Aktien aufgrund des Konsortialvertrags der Aktionäre oder aufgrund mit der Gesellschaft getroffener Vereinbarungen verpflichtet sind oder (2.) ihre Aktien aus Anlass der (bereits früher erfolgten oder anstehenden) Beendigung eines mit der Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmens geschlossenen Arbeits- oder Dienstverhältnisses veräußern wollen. Im Hinblick auf die im Konsortialvertrag enthaltenen Fallgruppen von Andienungsverpflichtungen wird es der Gesellschaft hierdurch ermöglicht, D&S-Aktien insbesondere von aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidenden Aktionären, von Vermächtnisnehmern oder Erben solcher Aktionäre, von in der Insolvenz befindlichen Aktionären oder von Wettbewerb treibenden Aktionären zu erwerben. Hierdurch kann die Gesellschaft das Eindringen ausstehender Dritter in den Gesellschafterkreis verhindern, was im Interesse aller Aktionäre und der Drees & Sommer AG liegt.

Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien soll der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnen, die erworbenen Aktien einzuziehen oder für alle gesetzlich erlaubten Zwecke einzusetzen.

Die erworbenen Aktien können auch zur Übertragung an Personen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen stehen, verwendet werden. Der mit dieser Verwendungsmöglichkeit verbundene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist erforderlich, um die Mitarbeiter incentivieren und an das Unternehmen dauerhaft binden zu können. Denn durch den Erwerb von D&S-Aktien wird für die Mitarbeiter ein Anreiz geschaffen, an der Steigerung des Unternehmens- und damit auch des Aktienwerts nach besten Kräften mitzuwirken und dauerhaft im Unternehmen zu verbleiben. All dies liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Die Verwaltung wird im Einzelfall prüfen, ob eigene Aktien der Gesellschaft für die genannten Maßnahmen verwendet werden sollen. Bei ihrer Entscheidung werden sich die Organe vom Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen und sorgfältig abwägen, ob die Veräußerung der Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts erforderlich und zweckmäßig ist. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 AktG unter anderem über die Entscheidung und die Umstände des Erwerbs und der Veräußerung berichten.

Des Weiteren soll der Vorstand die eigenen Aktien auch dazu verwenden können, um sie mit Zustimmung des Aufsichtsrats als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen anbieten und übertragen zu können. Die aus diesem Grund vorgeschlagene Ermächtigung soll es der Drees & Sommer AG ermöglichen, schnell, flexibel und liquiditätsschonend auf sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen reagieren zu können. Soweit Unternehmen und Beteiligungen mit Aktien als Akquisitionswährung gekauft werden sollen, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, nicht den gesamten Kaufpreis aus einem etwaigen genehmigten Kapital zu schaffen, sondern für Teile des Kaufpreises auf eigene Aktien zurückzugreifen. Dem trägt die vorgeschlagene Verwendungsmöglichkeit und der damit verbundene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 3 AktG auch über den etwaigen Einsatz eigener Aktien als Akquisitionswährung berichten.

5

Bericht des Vorstands über die im Geschäftsjahr 2015 durchgeführte Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Drees & Sommer Aktiengesellschaft vom 30. Oktober 2012 wurde der Vorstand unter Neufassung von § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis 5 Jahre nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 600.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Genehmigte Kapital wurde am 16. November 2012 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Bestandteil des Genehmigten Kapitals ist unter anderem eine Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Aktien an Mitarbeiter gegen Bareinlagen ausgegeben werden.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand erstmals am 10. Mai 2013 Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.074.335,95 durch Ausgabe von 275.958 neuen Aktien um einen Betrag in Höhe von EUR 282.190,13 auf EUR 6.356.526,08 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen, um die neuen Aktien an Mitarbeiter ausgeben zu können. Über diese Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital hatte der Vorstand bereits in der ordentlichen Hauptversammlung 2014 näher berichtet.

Im Juli 2014 wurde das Genehmigte Kapital vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats erneut genutzt, und zwar in Höhe eines Betrags von EUR 204.516,73, um die jungen Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2014 an Mitarbeiter der Drees & Sommer AG sowie von Beteiligungsgesellschaften ausgeben zu können. Diese Kapitalerhöhung wurde am 01.10.2014 im Handelsregister eingetragen. Ausweislich der angepassten Regelung in § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nun noch berechtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 113.293,14 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Über diese Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital hatte der Vorstand bereits in der ordentlichen Hauptversammlung 2015 näher berichtet.

Im Juli 2015 wurde das Genehmigte Kapital vom Vorstand (Beschluss vom 11.05.2015) mit Zustimmung des Aufsichtsrats (Beschluss vom 12.05.2015) ein weiteres Mal ausgenutzt: Es erfolgte eine Kapitalerhöhung in Höhe eines Betrags von EUR 112.484,20, um wiederum junge Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2015 an Mitarbeiter der Drees & Sommer AG sowie von Beteiligungsgesellschaften ausgeben zu können. Diese Kapitalerhöhung wurde am 12.08.2015 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital betrug nach dieser Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital EUR 6.673.527,01, eingeteilt in 6.526.143 Stückaktien; auf jede der 6.526.143 Aktien entfällt damit ein anteiliger Betrag am Grundkapital von rund EUR 1,02.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss des Bezugsrechts lagen nach Überzeugung von Vorstand und Aufsichtsrat auch hinsichtlich der im Jahr 2015 aus dem Genehmigten Kapital durchgeführten Kapitalerhöhung vor:

Der Bezugsrechtsausschluss war erforderlich, um das im Jahr 2013 von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossene langfristige Mitarbeiterbeteiligungskonzept umsetzen zu können. Das Mitarbeiterbeteiligungskonzept dient der langfristigen Bindung von Mitarbeitern der Drees & Sommer Aktiengesellschaft und ihrer Beteiligungsgesellschaften an das Unternehmen. Mit dem Mitarbeiterbeteiligungskonzept sollen die Mitarbeiter insbesondere incentiviert werden, den Unternehmenswert und damit den Wert je Drees & Sommer-Aktie langfristig zu steigern. Um das Ziel der Mitarbeiterbindung und -incentivierung zu erreichen, wird den Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt, sich in bestimmtem Umfang als Aktionäre an der Drees & Sommer Aktiengesellschaft zu beteiligen. Die Aktien müssen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren gehalten werden (sogenannte Sperrfrist). Hierdurch wird ein Anreiz geschaffen, langfristig im Unternehmen zu verbleiben und an dessen Wertsteigerung mitzuwirken.

Zur Umsetzung des langfristigen Mitarbeiterbeteiligungskonzepts wurde auch im Jahr 2015 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgelegt und in dessen Rahmen bestimmten Mitarbeitergruppen, zu denen auch Partner und Associated Partner gehören, die Möglichkeit eingeräumt, Aktien an der Drees & Sommer Aktiengesellschaft zu erwerben. Da die Nachfrage nach Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2015 den Bestand an eigenen Aktien überstieg, entschloss sich der Vorstand, die erforderliche Anzahl an Aktien durch teilweise Ausschöpfung des Genehmigten Kapitals zu generieren. Der insoweit erforderliche Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre lag im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da von der langfristigen Mitarbeiterbindung und deren Incentivierung positive Effekte für die Unternehmens- und Wertentwicklung zu erwarten sind.

Insgesamt wurden im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2015 110.000 Stück neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital an Mitarbeiter ausgegeben. Folgende Mitarbeiter haben im Rahmen der Kapitalerhöhung die nachfolgend genannte Anzahl neuer Aktien gezeichnet:

Bauer, Michael 6.792 Stück
Ewald-Lincke, Jörg 2.152 Stück
Heselschwerdt, Stefan 968 Stück
Hofbauer, Thomas 5.025 Stück
Huber, Roland 4.683 Stück
Jaißle, Thomas 6.915 Stück
Kilb, Sascha 10.042 Stück
Kluck, Daniel 7.707 Stück
Laukemper, Jürgen 4.569 Stück
Lutz, Martin 2.061 Stück
Mösle, Peter 8.876 Stück
Mutschler, Dierk 3.615 Stück
Otten, Norbert 2.912 Stück
Philipsen, Christopher Vagn 4.640 Stück
Reuther, Frank 2.544 Stück
Scheer, Ralph 9.815 Stück
Schömbs, Marc 5.032 Stück
Schulle, Matthias 968 Stück
Szeidl, Steffen 7.841 Stück
Theis, Patrick 2.673 Stück
Tzeschlock, Peter 3.075 Stück
Unseld, Bernhard 4.703 Stück
Wohlfarth, Jörg 2.392 Stück

Von den zeichnenden Mitarbeitern wurde der vom Vorstand festgesetzte Ausgabebetrag von EUR 27,02 je Aktie unverzüglich eingezahlt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung ist der Drees & Sommer Aktiengesellschaft dementsprechend ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 2.972.200,00 zugeflossen. Der Ausgabebetrag in Höhe von EUR 27,02 je Aktie wurde vom Vorstand nach Maßgabe der Bestimmungen ermittelt und festgesetzt, die im Konsortialvertrag der Aktionäre für die Ermittlung des Werts einer Aktie an der Drees & Sommer Aktiengesellschaft enthalten sind. Hiernach entspricht der Wert einer Aktie dem prozentualen Anteil, den die Aktie am gesamten Unternehmenswert der Drees & Sommer Aktiengesellschaft hat. Der Unternehmenswert der Drees & Sommer Aktiengesellschaft bemisst sich nach einem Berechnungsschema, das sich primär am Ertragswert des Unternehmens orientiert. Die Wertermittlung nach diesem Berechnungsschema wird jährlich durchgeführt und durch den Abschlussprüfer der Drees & Sommer Aktiengesellschaft bestätigt.

Vor dem Hintergrund, dass sich der Ausgabebetrag in Höhe von EUR 27,02 je Aktie demnach am wahren Unternehmenswert der Drees & Sommer Aktiengesellschaft orientierte, ist der mit dem Bezugsrechtsrechtsausschluss verbundene Verwässerungseffekt bei den Aktionären gering. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die im Jahr 2015 durchgeführte Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital lediglich rund 1,71 % des seinerzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft ausmachte.

Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Auffassung, dass der Bezugsrechtsausschluss erforderlich und verhältnismäßig war.

6

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Konzernabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichts des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

7

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von € 26.445.131,85 eine Dividende in Höhe von € 1,27 sowie zusätzlich eine Sonderdividende in Höhe von € 0,73 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

8

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

9

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

10

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Stuttgart zum Abschlussprüfer der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

11

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung von weiteren Aktien

(1)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit Wirkung auf den 15.07.2016 zu erfolgenden Übertragungen von Namensaktien bereits vorab zuzustimmen. Dabei handelt es sich um folgende Übertragungen:

a)

Aktienkäufe durch die Drees & Sommer AG von:

Berger, Martin 4.000 Stück
Becker-Daiber, Sylvia 11.600 Stück
Brand, Sebastian 600 Stück
Dietz, Jörg 600 Stück
Friesdorf, Andreas 1.200 Stück
Geadah, Kilian 15.000 Stück
Gseller, Dietmar 1.900 Stück
Kaya, Kenan 600 Stück
Kreft, Mathias 4.996 Stück
Lambertz, Michaela 1.400 Stück
Liang, Emily 300 Stück

und Übertragung der vorgenannten Aktien von den vorgenannten Personen auf die Drees & Sommer AG.

b)

Aktienverkäufe durch die Drees & Sommer AG an:

Bauer, Michael 10.100 Stück
Becker, Martin 8.574 Stück
Beutelspacher, Mirco 6.851 Stück
Ewald-Lincke, Jörg 7.557 Stück
Goltermann Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 8.411 Stück
Häusser, Thomas 9.698 Stück
Hempel, Sascha 6.851 Stück
Heselschwerdt, Stefan 7.464 Stück
Hofbauer, Thomas 9.461 Stück
Huber, Roland 6.374 Stück
Jaißle, Thomas 5.845 Stück
Kilb, Sascha 5.191 Stück
Kluck, Daniel 7.657 Stück
Laukemper, Jürgen 7.380 Stück
Mösle, Peter 6.014 Stück
Mutschler, Dierk 6.174 Stück
Otten, Norbert 7.991 Stück
Philipsen, Christopher Vagn 8.359 Stück
Reuther, Frank 4.396 Stück
Scheer, Ralph 8.017 Stück
Schele, Andreas 2.778 Stück
Schömbs, Marc 14.903 Stück
Schulle, Matthias 5.918 Stück
Sendler, Steffen 3.712 Stück
Szeidl, Steffen 11.752 Stück
Theis, Patrick 4.348 Stück
Thurm, Veit 11.378 Stück
Tzeschlock, Peter 5.641 Stück
Unseld, Bernhard 7.299 Stück
Volm, Jürgen M. 6.851 Stück
Weigold Beteiligungs GmbH & Co. KG 7.291 Stück
Wohlfarth, Jörg 9.496 Stück
Woyczyk, Rino 8.356 Stück
Arn, Niklaus 3.945 Stück
Berner, Thomas 507 Stück
Boers, André 600 Stück
Brandstetter, Jürgen 1.383 Stück
Bürkle, Claus 1.605 Stück
Dederichs, Klaus 3.945 Stück
Degenhart, Stephan 3.945 Stück
Harlfinger, Thomas 507 Stück
Heger, Heinz 4.890 Stück
Hirt, Klaus 2.000 Stück
Höhne, Marc Guido 1.000 Stück
Kamping, Frank 1.267 Stück
Kaufmann, Ulrich 200 Stück
Matisic, Boris 4.383 Stück
Molter, Ralf 2.000 Stück
Preisshofen, Rainer 2.000 Stück
Rihm, Heiko 300 Stück
Rost, Andreas 1.771 Stück
Seibert, Daniel 3.945 Stück
Seidel, Holger 200 Stück
Späth, Philipp 2.000 Stück
Szegedi, Hermine 1.689 Stück
Binder, Markus 1.000 Stück
Blättner, Frank 1.000 Stück
Brand, Sandra 1.000 Stück
Day, Christian 400 Stück
Eberwein, Stephan 1.000 Stück
Giß, Ulrike 1.000 Stück
Lange, Marion 1.000 Stück
Meyerhans, Peter 1.000 Stück
Pfeiffer, Rainer 1.000 Stück
Arweiler, Dirk 300 Stück
Balog, Valentin 1.000 Stück
Barf, Herwig-Tilo 1.000 Stück
Bornmann, Frank 1.000 Stück
Bozorgzadeh, Nadin 200 Stück
Bücksteeg, Simone 500 Stück
Burmeister, Dirk 1.000 Stück
Butter, Heiko 1.000 Stück
Chatzinikolaou, Anastasios 1.000 Stück
Czeremnych, Thomas 300 Stück
Dietzfelbinger, Simon 600 Stück
Doeubler, René 1.000 Stück
Duder, Michael 1.000 Stück
Einck, Jürgen 1.000 Stück
Eisenmann, Karsten 1.000 Stück
Fischer, Dirk 1.000 Stück
Fisel, Bernd 1.000 Stück
Fritz, Arne Sebastian 100 Stück
Funke, Hermann 1.000 Stück
Fürwentsches, Christian 1.000 Stück
Graf, Thomas 1.000 Stück
Grünberg, Marko 1.000 Stück
Günther, Jochen 500 Stück
Hausch, Achim 1.000 Stück
Imbery, Stephan 1.000 Stück
Jannausch, Dirk 300 Stück
Kazmaier, Uwe 1.000 Stück
Kirschner, Olaf 1.000 Stück
Klingels, Udo 1.000 Stück
Kloten, Jan 1.000 Stück
Kohlert, Christine 1.000 Stück
Kollenda, Gisbert 1.000 Stück
Könings, Christian 1.000 Stück
Kösebay, Mustafa 1.000 Stück
Kotzel, Manfred 400 Stück
Kraiß, Verena 200 Stück
Kraner, Matthias 1.000 Stück
Kurrle, Jochen 1.000 Stück
Lackner, Christian 1.000 Stück
Lampe, Markus 1.000 Stück
Lang, Silke 300 Stück
Langmaier, Robert 1.000 Stück
Liebsch, Peter 100 Stück
Lindner, Wolfgang 1.000 Stück
Luft, Christian 1.000 Stück
Mack, Volker 1.000 Stück
Matthies, Christopher 1.000 Stück
Mayer, Holger 200 Stück
Menné, Michael 800 Stück
Niendorf, Claudia 1.000 Stück
Opel, Vanessa 1.000 Stück
Pfullmann, Kerstin 500 Stück
Pickel, Frank 1.000 Stück
Plath, Helge 1.000 Stück
Prischl, Peter 2.000 Stück
Raff, Wolfgang 600 Stück
Reitmann, Kai-Uwe 1.000 Stück
Riabtseva, Julia 100 Stück
Rumler, Dirk 100 Stück
Sauer, Markus 1.000 Stück
Sautter, Hanspeter 1.000 Stück
Schäffer, Martin 1.000 Stück
Schenke, David 1.000 Stück
Schreil, Michael 200 Stück
Schropp, Michael 1.000 Stück
Schwarz, Stefan 1.000 Stück
Schweitzer, Stefan 1.000 Stück
Schweizer, Andreas 1.000 Stück
Seizer, Burkhard 1.000 Stück
Stadlhofer, Georg 200 Stück
Strauß, Frank 1.000 Stück
Titze, Heike 1.000 Stück
Utikal, Ralf 1.000 Stück
Vomhoff, Volker 1.000 Stück
Walter, Lorenz 600 Stück
Wanner, Sylvia 1.000 Stück
Warner, Torsten 100 Stück
Wenta, Sebastian 600 Stück
Wex-Hoppe, Ruth 1.000 Stück
Widmann, Peter 1.000 Stück
Wilke, Andreas 400 Stück
Wunderlich, Martin 800 Stück
Wüst, Harald 1.000 Stück

und Übertragung der vorgenannten Aktien von der Drees & Sommer AG auf die vorgenannten Personen.

(2)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen weiter vor, weiteren ggf. noch erfolgenden weiteren Übertragungen von Namensaktien, die in der Hauptversammlung im Einzelnen bekannt gemacht werden, ebenfalls zuzustimmen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

 

Stuttgart, 11.05.2016

Drees & Sommer AG mit Sitz in Stuttgart

Der Vorstand: Dierk Mutschler, Steffen Szeidl, Peter Tzeschlock

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