Drossenfelder Bräuwerck AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft
Neudrossenfeld
Gesellschaftsbekanntmachungen 7. ordentliche Hauptversammlung 17.06.2019

Drossenfelder Bräuwerck AG

Neudrossenfeld

Einladung zur Hauptversammlung 2019

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

7. ordentlichen Hauptversammlung

der Drossenfelder Bräuwerck AG mit dem Sitz in Neudrossenfeld.

Die Hauptversammlung findet

am Donnerstag, dem 25. Juli 2019, 18:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr),
in der Dreifachfachturnhalle der Schule Neudrossenfeld, 95512 Neudrossenfeld,

statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2018 gemäß §§ 172, 173 AktG am 21. Mai 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Die Unterlagen sind im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sowie über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.bw-ag.de

zugänglich. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Anschluss daran findet die Generaldebatte statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Adressen für die Anmeldung, Vollmachterteilung und eventuelle Anträge

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zum Aufsichtsrat zur Verfügung:

Drossenfelder Bräuwerck AG
– Hauptversammlung 2019 –
Marktplatz 2a
95512 Neudrossenfeld

E-Mail: hauptversammlung@bw-ag.de
Telefax: 09203/9736-517

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 10. Juli 2019, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden (sog. Bestandsstichtag bzw. Technical Record Date). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 10. Juli 2019, 24:00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 10. Juli 2019, 24:00 Uhr, maßgeblich.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes dienen das von der Gesellschaft geführte Aktienregister und ein amtliches Ausweispapier sowie die per Post erhaltene Eintrittskarte.

Die Eintrittskarten werden nach dem 10. Juli 2019 verschickt.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bw-ag.de

verfügbar ist, entnehmen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Vordruck und händigen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift versehen dem Bevollmächtigten aus. Sie können auch den/die von der Gesellschaft bestimmte Vertreter/in bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir um Übermittlung in Schriftform (per Brief oder Telefax) an o.g. Adresse.

Aktionäre könne auch nach Vollmachterteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Veröffentlichung und Übersendung von Informationen

Der festgestellte Jahresabschluss steht Ihnen ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bw-ag.de

zur Verfügung.

Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Hinweise zum Datenschutz

Als eingetragener Aktionär im Aktienregister oder wenn Sie für die Hauptversammlung eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Drossenfelder Bräuwerck AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DS-GVO finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft über

www.bw-ag.de

 

Neudrossenfeld, im Juni 2019

Der Vorstand

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