Drossenfelder Bräuwerck AG – Hauptversammlung 2022 Berichtigung

Berichtigung der Veröffentlichung vom 15.11.2022

 

Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft

Neudrossenfeld

Einladung zur Hauptversammlung 2022

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur 10. ordentlichen Hauptversammlung
der Drossenfelder Bräuwerck AG mit dem Sitz in Neudrossenfeld.

Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022, 18:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr), in der Dreifachfachturnhalle der Schule Neudrossenfeld, Am Wald 1a, 95512 Neudrossenfeld, statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2021 gemäß §§ 172, 173 AktG am 26. Oktober 2022 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.

Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Die Unterlagen sind im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht sowie über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.braeuwerck-ag.de

zugänglich. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Anschluss an den Bericht des Aufsichtsrates und den Bericht des Vorstandes mit Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 findet die Generaldebatte statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Frau Tanja Hermsdörfer, Altdrossenfeld, Frau Manuela Stöcker, Hornungsreuth, und Frau Sabine Schertel, Altdrossenfeld, haben das Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt.

Laut § 6 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern.

Ein Wahlvorschlag vom Aufsichtsrat wird den Aktionärinnen und Aktionären in der schriftlichen Einladung per Post mitgeteilt.

Die Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Adressen für die Anmeldung, Vollmachterteilung und eventuelle Anträge

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Drossenfelder Bräuwerck AG
– Hauptversammlung 2022 –
Marktplatz 2a
95512 Neudrossenfeld

E-Mail: hauptversammlung@braeuwerck-ag.de
Telefax: 09203/​9736-517

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 30. November 2022, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden (sog. Bestandsstichtag bzw. Technical Record Date). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 30. November 2022, 24:00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 30. November 2022, 24:00 Uhr, maßgeblich.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes dienen das von der Gesellschaft geführte Aktienregister und ein amtliches Ausweispapier sowie die per Post erhaltene Eintrittskarte.

Die Eintrittskarten werden nach dem 30. November 2022 verschickt.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.braeuwerck-ag.de

verfügbar ist, entnehmen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Vordruck und händigen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift versehen dem Bevollmächtigten aus. Sie können auch den/​die von der Gesellschaft bestimmte Vertreter/​in bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir um Übermittlung in Schriftform (per Brief oder Telefax) an o.g. Adresse.

Aktionäre könne auch nach Vollmachterteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Veröffentlichung und Übersendung von Informationen

Der festgestellte Jahresabschluss steht Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.braeuwerck-ag.de

zur Verfügung.

Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

 

Neudrossenfeld, im November 2022

Der Vorstand

 

 

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