Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft

Neudrossenfeld

Einladung zur 4. ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur

4. ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 28. Juli 2016, 18:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr)
in der Dreifachturnhalle der Schule Neudrossenfeld, 95512 Neudrossenfeld.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2015 und Bericht des Aufsichtsrats.

Der Jahresabschluss wurde bereits durch den Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt.
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher nicht vorgesehen.

Der Jahresabschluss kann im Internet über www.braeuwerck/hauptversammlung abgerufen werden.
Er wird in der Hauptversammlung zugänglich sein und wird vom Vorstand erläutert.

Im Anschluss daran findet die Generaldebatte statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen im Aufsichtsrat

Herr Lothar Hufnagel, Neustadt/Aisch, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt.

Laut § 6 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Franz Steinlein, Geschäftsführer, Ellrodtweg 6, 95512 Neudrossenfeld

für die Zeit bis zur Beendigung der Amtszeit des bestehenden Aufsichtsrates zu wählen.
Die Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. (im Juli 2017)

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Adressen für die Anmeldung, Vollmachterteilung und eventuelle Anträge

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge zur Verfügung:

Drossenfelder Bräuwerck AG
– Hauptversammlung 2016 –
Marktplatz 2a
95512 Neudrossenfeld

E-Mail: hauptversammlung@braeuwerck.de
Telefax: 09203/9736-517

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 13. Juli 2016, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden (sog. Bestandsstichtag bzw. Technical Record Date). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 13. Juli 2016, 24:00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 13. Juli 2016, 24:00 Uhr, maßgeblich.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes dienen das von der Gesellschaft geführte Aktienregister und ein amtliches Ausweispapier, sowie die per Post erhaltene Eintrittskarte.
Die Eintrittskarten werden Anfang Juli verschickt.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Vordruck und händigen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift versehen dem Bevollmächtigten aus. Sie können auch den/die von der Gesellschaft bestimmte Vertreter/in bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir um Übermittlung in Schriftform (per Brief oder Telefax) an o.g. Adresse.

Aktionäre können auch nach Vollmachterteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Veröffentlichung und Übersendung von Informationen

Der festgestellte Jahresabschluss steht Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.braeuwerck.de/hauptversammlung zur Verfügung.

Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

 

Neudrossenfeld, im Juni 2016

Der Vorstand

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