DRS Deutsche Retail Services AG: Hinweis über die Verschmelzung der Superdata GmbH mit der DRS Deutsche Retail Services AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

DRS Deutsche Retail Services AG

Ulm

Hinweis über die Verschmelzung der Superdata GmbH mit der DRS Deutsche
Retail Services AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG.

Die DRS Deutsche Retail Services AG beabsichtigt im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH, der Superdata GmbH mit dem Sitz in Hamburg, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der Superdata GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der DRS Deutsche Retail Services AG als übernehmende Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der DRS Deutsche Retail Services AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Superdata GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der DRS Deutsche Retail Services zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der DRS Deutsche Retail Services AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DRS Deutsche Retail Services AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung über die beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Superdata GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der DRS Deutsche Retail Services AG ist entbehrlich, da der DRS Deutsche Retail Services AG sämtliche Geschäftsanteile an der Superdata GmbH gehören, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.

Ab dem 20.12.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der DRS Deutsche Retail Services AG in der Wilhelmstraße 22 in 89073 Ulm, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der DRS Deutsche Retail Services AG und der Superdata GmbH zur Einsicht der Aktionäre der DRS Deutsche Retail Services AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der DRS Deutsche Retail Services AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Ulm, den 17.12.2021

Der Vorstand

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