Dürener Bauverein AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

Düren

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung der
Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

 

am Freitag, den 12. August 2022 – 10.00 Uhr –

im Sitzungszimmer der Geschäftsstelle, Grüngürtel 31, 52351 Düren.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 223.115,14 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 4%, bezogen auf das Grundkapital in Höhe von 230.081,35 €,
also insgesamt
9.203,25 €
b) Einstellung in Andere Gewinnrücklagen: 213.911,89 €
3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Domus AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Goltsteinstraße 29, 40211 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft, Grüngürtel 31, 52351 Düren, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen in Kopie überlassen:

Der festgestellte Jahresabschluss der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021,

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021,

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021,

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge von Aktionären

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
Grüngürtel 31
52351 Düren
oder per Telefax Nr.: 02421/​3909711
oder per E-Mail unter: info@bauverein-dn.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG werden wir unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen. Dabei werden die bis zum Donnerstag, den 28. Juli 2022, 24.00 Uhr, bei der oben benannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen.

Informationen zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung misst der Transparenz der Datenverarbeitung einen hohen Stellenwert bei. Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten hat auch für die Dürener Bauverein Aktiengesellschaft besondere Bedeutung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bauverein-dn.de

(dort unter „Hauptversammlung“ im Bereich „Aktuelles“).

 

Düren, im Juli 2022

 

Der Vorstand

 

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