Dürener Bauverein Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

Düren

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 24. August 2020 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss, mit dem den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde, Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 82 O 78/20 anhängig.

 

Düren, im Oktober 2020

Dürener Bauverein AG

DER VORSTAND

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