Dürkopp Adler Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Bielefeld
Wertpapier-Kenn-Nummer: 629 900
ISIN: DE 000 629 900 1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 26. Juni 2015, 10.30 Uhr,

im Konferenzzentrum des Best Western Hotels Oldentruper Hof, Niedernholz 2, 33699 Bielefeld, (www.oldentruper-bielefeld.bestwestern.de) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichts für die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Auch eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen, ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich und liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Potsdamer Straße 190, 33719 Bielefeld, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 von EUR 14.000.961,86 in Höhe von EUR 1.230.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie und zum Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 12.770.961,86 auf neue Rechnung zu verwenden.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Vertreters der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Gesellschaft, Herrn Min Zhang, endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. Juni 2015.

Der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Gesellschaft, Herr Renshun Xu, hat sein Mandat mit Wirkung zum 30.09.2014 niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld wurde Frau Zhiqin Jiang mit Wirkung zum 19.12.2014 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen bzw. wiederzuwählen:
a)

Herrn Min Zhang,
b)

Frau Zhiqin Jiang.

Die Entscheidung über diese Wahl erfolgt in Anwendung von Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in getrennten Beschlussfassungen. Somit ist über folgende Wahlvorschläge zu beschließen:

a) Herr Min Zhang

Vorsitzender des Board of Directors und CEO der ShangGong Group Co., Ltd. (vormals SGSB Group Co., Ltd.), China

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mitgliedschaften von Herrn Min Zhang in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
**) DAP (Shanghai) Co., Ltd. (vormals Dürkopp Adler Trading (Shanghai) Co. Ltd.), China, (Vorsitz)***
Dürkopp Adler Manufacturing (Shanghai) Co. Ltd., China, (Vorsitz)***
DAP Sewing Technology Hong Kong Co., Ltd. (vormals Dürkopp Adler Far East Ltd.), China, (Vorsitz)***
Shanghai Pudong Science and Technology Investment Co., Ltd., China
Geschäftsführer der ShangGong (Europe) Holding Corp. GmbH, Bielefeld
*) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
**) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
*** Konzernmandate

Stellvertretende Leitende Ökonomin (Deputy Chief Economist) der ShangGong Group Co., Ltd. (vormals SGSB Group Co., Ltd.), China

b) Frau Zhiqin Jiang

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mitgliedschaften von Frau Zhiqin Jiang in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der Satzung i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. §§ 1, 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder von den Anteilseignern und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat Herr Min Zhang als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
7.

Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315 a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss (Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

Nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB sowie §§ 315 a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB sind die Vorstandsbezüge nach näherer Maßgabe der vorgenannten Regelungen individualisiert offenzulegen. Die Hauptversammlung kann nach § 286 Abs. 5 HGB sowie nach § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V.m. § 286 Abs. 5 HGB mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für die Dauer von höchstens fünf Jahren beschließen, dass die verlangten Angaben unterbleiben (sog. Opt-Out). Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2010 hat von der Möglichkeit des Opt-Out für Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2014 Gebrauch gemacht. Dieser Beschluss soll nunmehr erneuert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„In den Jahres- und Konzernabschlüssen der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2015 bis einschließlich 2019 aufzustellen sind, unterbleiben die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 bzw. §§ 315 a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben.“

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 20.962.967,13 Euro und ist eingeteilt in 8.200.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 8.200.000 Stimmen beträgt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut übermittelt haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 05. Juni 2015 (0.00 Uhr) (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf von Freitag, den 19. Juni 2015 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefax: +49-521-925 2402
E-Mail: IR@duerkopp-adler.com

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Nach Eingang der Anmeldung und Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind die fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (siehe oben „Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“) erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Aktionäre, die einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtformular für die Vollmachterteilung zu verwenden. Das Vollmachtformular sieht auch eine Unterbevollmächtigung vor. Es befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft zugesandt wird. Das Vollmachtformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft unter folgender Adresse erfolgen:

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefax: +49-521-925 2402
E-Mail: IR@duerkopp-adler.com

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das hierfür von der Gesellschaft vorgesehene Formular zu verwenden. Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung wird den Aktionären jederzeit auf Verlangen zugesandt und kann außerdem im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Das Formular enthält Hinweise zur Vollmacht- und Weisungserteilung, um deren Beachtung wir unsere Aktionäre bitten.

Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie ihre eventuelle Änderung oder ihr Widerruf müssen bis zum 23. Juni 2015 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefax: +49-521-925 2402
E-Mail: IR@duerkopp-adler.com

Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme auch ohne selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch im Fall der Briefwahl sind die fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen (siehe oben „Teilnahme durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“) erforderlich. Zur Briefwahl steht den Aktionären das von der Gesellschaft vorgesehene Formular zur Verfügung. Das Formular zur Briefwahl wird den Aktionären jederzeit auf Verlangen zugesandt und kann außerdem im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Das Formular enthält Hinweise zur Briefwahl, um deren Beachtung wir unsere Aktionäre bitten. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder seines Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf von zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Die Stimmabgabe durch Briefwahl sowie ihre eventuelle Änderung oder ihr Widerruf müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse bis spätestens zum 23. Juni 2015 (24.00 Uhr) zugehen, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden:

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefax: +49-521-925 2402
E-Mail: IR@duerkopp-adler.com

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG oder nach § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der Möglichkeit der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch die entsprechenden Formulare zur Verfügung.

Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen – also spätestens bis Dienstag, den 26. Mai 2015, (24.00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefax: +49-521-925 2402
E-Mail: IR@duerkopp-adler.com

Haben Aktionäre nach den vorstehenden Sätzen verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, so werden diese unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gegeben.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können darüber hinaus Gegenanträge gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG übermitteln.

Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefax: +49-521-925 2402
E-Mail: IR@duerkopp-adler.com

Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen –, also spätestens bis Donnerstag, den 11. Juni 2015 (24.00 Uhr), zugegangen sind, werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge von Aktionären werden nicht berücksichtigt.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person) enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die nach § 124 a AktG auf der Internetseite zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind im Internet unter www.duerkopp-adler.com über den Link Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.

Die Einberufung der Hauptversammlung wurde am 13. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

Bielefeld, im Mai 2015

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dietrich Eickhoff (Sprecher)
Ying Zheng
Geschäftsräume:
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Telefon 0521-925-00
Telefax 0521-925-2402
www.duerkopp-adler.com
Register-Gericht: Bielefeld Nr. HRB 7042

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