auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien
– mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56 –
aus dem von der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 beschlossenen bedingten Kapital (Bedingtes Kapital 2019)
zur Gewährung von Aktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder an zur Wandlung Verpflichtete aus von der Gesellschaft oder einem untergeordneten Konzernunternehmen ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombination dieser Instrumente)
– mit voller Gewinnanteilberechtigung vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder in Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen –
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