DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main: Außerordentliche Hauptversammlung

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Frankfurt am Main

Hiermit laden wir unsere Aktionäre und Aktionärinnen zur

außerordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 4. November 2021, 10:30 Uhr,

in die Geschäftsräume der

DZ BANK (Cityhaus II, 6. OG, großer Saal „Frankfurt“),
Platz der Republik (Eingang Nord Erlenstraße), 60325 Frankfurt am Main,

ein.

Vor dem Hintergrund der noch immer nicht überwundenen Corona-Pandemie und in Anbetracht der auf nur einen Tagesordnungspunkt beschränkten Tagesordnung soll die außerordentliche Hauptversammlung in kleinem Rahmen abgehalten werden.

Aktionäre und Aktionärinnen werden nachdrücklich gebeten, anstelle einer persönlichen Teilnahme die Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK, Frau Dr. Anna Heidelbach, Bereichsleiterin Recht, zu bevollmächtigen. Es besteht keine Möglichkeit, Begleitpersonen zur Hauptversammlung mitzubringen. Gäste werden ebenfalls nicht zur Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der DZ BANK hat am 19. Mai 2021 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,16 pro Stückaktie beschlossen. Dieser Beschlussfassung lagen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zum restriktiven Umgang mit Dividendenausschüttungen während der Corona-Pandemie zu Grunde. Mit einer Veröffentlichung vom 23. Juli 2021 ermöglicht die Europäische Zentralbank nunmehr den von ihr beaufsichtigten Instituten, ab dem 1. Oktober 2021 ihre Ausschüttungspolitik unter Berücksichtigung der bankindividuellen Situation wieder eigenverantwortlich zu gestalten. Dementsprechend können Vorstand und Aufsichtsrat eine zusätzliche Dividendenausschüttung in Höhe von weiteren EUR 0,16 pro Stückaktie vorschlagen, über die die außerordentliche Hauptversammlung am 4. November 2021 beschließen kann.

Hierfür wird eine Abänderung der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns vom 19. Mai 2021 erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns vom 19. Mai 2021 wird dahingehend abgeändert, dass die Ausschüttung einer zusätzlichen Dividende in Höhe von EUR 0,16 pro Stückaktie auf 1.791.344.757 gewinnberechtigte Stückaktien beschlossen und der Gewinnvortrag in Höhe dieser zusätzlichen Ausschüttung aufgelöst wird. Dementsprechend wird der im Jahresabschluss 2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 578.812.975,50 nunmehr wie folgt verwendet:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 pro Stückaktie auf 1.791.344.757
gewinnberechtigte Stückaktien („Ausschüttung I“ gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2021, bereits gezahlt)

EUR

286.615.161,12

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 pro Stückaktie auf 1.791.344.757
gewinnberechtigte Stückaktien („Ausschüttung II“)
EUR 286.615.161,12
Gewinnvortrag EUR 5.582.653,26
Bilanzgewinn EUR 578.812.975,50

INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ

Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main (Telefon: 069 7447-01, E-Mail: mail@dzbank.de) verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung für die Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung („Organisation der Hauptversammlung“) sowie für interne Statistiken zur Hauptversammlung. Die Organisation der Hauptversammlung umfasst z.B. den Anmeldeprozess und die Präsenzerfassung am Hauptversammlungstag. Zur Organisation der Hauptversammlung gehört es darüber hinaus, Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK entgegenzunehmen und bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Ferner wird hiervon die Berücksichtigung von Vollmachten an andere Aktionäre/​Aktionärinnen oder Aktionärsvertreter/​Aktionärsvertreterinnen gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK erfasst. Die DZ BANK verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären/​Aktionärinnen/​Aktionärsvertretern/​Aktionärsvertreterinnen zudem ggf. auch zur Erfüllung aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung erfolgt an die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstr. 61, 80687 München, welche für die DZ BANK als Auftragsverarbeiter tätig wird. Weiterhin kann die DZ BANK personenbezogene Daten von Aktionären/​Aktionärinnen/​Aktionärsvertretern/​Aktionärsvertreterinnen zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften an weitere Empfänger übermitteln oder anderen Aktionären/​Aktionärinnen/​Aktionärsvertretern/​Aktionärsvertreterinnen zugänglich machen (z.B. Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Gewährung von Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis).

Ohne die für die Organisation der Hauptversammlung erforderliche Bereitstellung der personenbezogenen Daten kann nicht an der Hauptversammlung teilgenommen werden; Aktionäre/​Aktionärinnen/​Aktionärsvertreter/​Aktionärsvertreterinnen können keine Teilnahmerechte in der Hauptversammlung ausüben.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz können Sie unter

www.hauptversammlung.dzbank.de

abrufen oder kostenlos bei der DZ BANK unter der o.g. Adresse anfordern.

Jede(r) Teilnahmeberechtigte an der Hauptversammlung hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner/​ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn/​sie betreffender personenbezogener Daten, die auf der Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch eingelegt, wird die DZ BANK die personenbezogenen Daten des/​der Widersprechenden nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die DZ BANK kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des/​der Widersprechenden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei, unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten, eingelegt werden.

HINWEISE ZUR TEILNAHME

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. Oktober 2021 in Textform eingegangen sein, und zwar unter Nutzung der folgenden Kontaktdaten unseres Dienstleisters

per Post:

DZ BANK AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München

oder per Telefax: +49 89 30903-74675

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Daneben besteht die Möglichkeit, sich online über das Aktionärsportal anzumelden, das Sie unter der Internetadresse

www.hauptversammlung.dzbank.de

erreichen. Für den Zugang sind die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben. Beides kann den übersandten Unterlagen entnommen werden. Diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen, die ihre Hauptversammlungseinladung per E-Mail erhalten, können ihr Zugangspasswort auf der Startseite des Aktionärsportals anfordern. Sie werden gebeten, das Aktionärsportal für ihre Anmeldung zu nutzen.

Die Vertretung in der Hauptversammlung ist gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, oder durch einen oder mehrere von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft oder eines anderen Aktionärs zur Vertretung der eigenen und/​oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. Die Erteilung der Vollmacht bedarf ebenso wie die Anmeldung der Textform. Die Anforderungen an die Textform werden erfüllt, wenn das rechtsverbindlich unterzeichnete Vollmachtformular der DZ BANK per Post, per Telefax oder per E-Mail an die o.g. Kontaktdaten unseres Dienstleisters gesendet wird.

Daneben besteht die Möglichkeit, über das o.g. Aktionärsportal Vollmacht an Aktionäre und Aktionärinnen, Aktionärsvertreter und Aktionärsvertreterinnen oder die Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK inkl. Weisungen an diese zu erteilen. Hierfür sind ebenfalls die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben.

Zur Ermöglichung eines reibungslosen Ablaufs der Vorbereitung der Hauptversammlung wird die DZ BANK in der Zeit vom 29. Oktober 2021 bis einschließlich 4. November 2021 keine Umschreibungen im Aktienregister vornehmen.

Anträge zum Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

DZ BANK AG
Generalsekretariat

Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 7447-1275
E-Mail: hauptversammlung@dzbank.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären und Aktionärinnen, die mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs bzw. der Aktionärin, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.hauptversammlung.dzbank.de

unverzüglich veröffentlicht.

Die nach den gesetzlichen Vorgaben auszulegenden Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung an allen Bankgeschäftstagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der DZ BANK AG, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, und Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Düsseldorf, eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, im September 2021


DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Der Vorstand

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