DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am MainFrankfurt am MainISIN DE0008343104Hiermit laden wir unsere Aktionäre und Aktionärinnen zur ordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 |
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5. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
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6. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates Gemäß § 18 der Satzung der DZ BANK beschließt die Hauptversammlung über die Vergütung Hintergrund ist folgender: Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung zur Umsatzsteuerbarkeit Anstelle von Sitzungsgeldern soll die Tätigkeit in Ausschüssen künftig fest vergütet Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bleibt unverändert bei EUR 25.000,00 p.a. Die Vergütung der Vorsitzenden des Risikoausschusses und des Prüfungsausschusses soll Jede sonstige Mitgliedschaft im Risiko- oder Prüfungsausschuss soll pauschal mit zusätzlich Die beschriebene Neufassung der Vergütung des Aufsichtsrates soll ab dem 1. Januar Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 bewilligt die Hauptversammlung bis auf Weiteres
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7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Neuabschluss eines Gewinnabführungsvertrages Der zwischen der DZ BANK und der R+V bestehende Gewinnabführungsvertrag endete zum Der gemeinsame Bericht der Vorstände über den Abschluss des Gewinnabführungsvertrages Der Gewinnabführungsvertrag ist in seinem wesentlichen Inhalt im Anschluss an diese Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der |
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8. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, |
INFORMATIONEN ZUR TAGESORDNUNG
Zu TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Neuabschluss eines Gewinnabführungsvertrages
mit der R+V Versicherung AG (R+V)
Gewinnabführungsvertrag vom 08.03.2022/10.03.2022
mit der
R + V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
– im Folgenden „R+V“ genannt –
§ 1 Gewinnabführung
(1) |
Die R+V verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die DZ |
(2) |
Die R+V kann Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, |
(3) |
Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 |
(4) |
Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für das Geschäftsjahr, in dem |
§ 2 Verlustübernahme
Die DZ BANK ist zur vollen Verlustübernahme gemäß § 302 AktG in seiner jeweils geltenden |
§ 3 Ausgleich
(1) |
Die DZ BANK garantiert und zahlt den außenstehenden Aktionären der R+V als angemessenen |
(2) |
Die Ausgleichszahlung nach Absatz 1 erfolgt erstmals für das in § 5 Abs. 2 des Vertrages |
(3) |
Im Fall einer Erhöhung des Grundkapitals der R+V aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe |
(4) |
Falls das Grundkapital der R+V durch Bar- oder Sacheinlage anders als nach Absatz |
(5) |
Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung |
§ 4 Abfindung
(1) |
Die DZ BANK verpflichtet sich, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs der R+V |
(2) |
Die Verpflichtung der DZ BANK zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die Frist endet |
(3) |
Der Umtausch der Aktien ist für Aktionäre der R+V kostenfrei. |
(4) |
Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das |
§ 5 Wirksamwerden und Dauer
(1) |
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Hauptversammlungen |
(2) |
Dieser Vertrag kommt erstmals für das am 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr der R+V |
(3) |
Dieser Vertrag wird für einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monaten), d.h. – vorbehaltlich |
(4) |
Falls der Vertrag nicht vor Ablauf des 31.12.2022 durch Eintragung im Handelsregister |
(5) |
Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Die DZ BANK und die R+V sind darüber hinaus insbesondere zur Kündigung aus wichtigem |
§ 6 Sonstiges
(1) |
Da die R+V aufgrund dieses Gewinnabführungsvertrages ihren gesamten Gewinn an die Die Eigenverantwortlichkeit des Vorstands der R+V, für die Einhaltung der betreffenden |
(2) |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch |
(3) |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar |
(4) |
Dieser Vertrag, dessen Auslegung sowie alle daraus erwachsenden Rechte und Pflichten |
INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der
Republik, 60265 Frankfurt am Main (Telefon: 069 7447-01, E-Mail: mail@dzbank.de) verarbeitet
personenbezogene Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung für die Zwecke
der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung („Organisation
der Hauptversammlung“) sowie für interne Statistiken zur Hauptversammlung. Die Organisation
der Hauptversammlung umfasst z.B. den Anmeldeprozess und die Präsenzerfassung am Hauptversammlungstag.
Zur Organisation der Hauptversammlung gehört es darüber hinaus, Bevollmächtigungen
der Stimmrechtsvertreterin der DZ BANK entgegen zu nehmen und bei den Abstimmungen
in der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Ferner wird hiervon die Berücksichtigung
von Vollmachten an andere Aktionäre/Aktionärinnen oder Aktionärsvertreter/ Aktionärsvertreterinnen
gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK erfasst. Die DZ BANK verarbeitet personenbezogene
Daten von Aktionären/Aktionärinnen/ Aktionärsvertretern/Aktionärsvertreterinnen zudem
ggf. auch zur Erfüllung aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnahmeberechtigten an der Hauptversammlung
erfolgt an die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstr. 61, 80687
München, welche für die DZ BANK als Auftragsverarbeiter tätig wird. Weiterhin kann
die DZ BANK personenbezogene Daten von Aktionären/Aktionärinnen/Aktionärsvertretern/Aktionärsvertreterinnen
zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften an weitere Empfänger übermitteln oder anderen
Aktionären/Aktionärinnen/Aktionärsvertretern/Aktionärsvertreterinnen zugänglich machen
(z.B. Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Gewährung von Einsichtnahme
in das Teilnehmerverzeichnis).
Ohne die für die Organisation der Hauptversammlung erforderliche Bereitstellung der
personenbezogenen Daten kann nicht an der Hauptversammlung teilgenommen werden; Aktionäre/Aktionärinnen/Aktionärsvertreter/Aktionärsvertreterinnen
können keine Teilnahmerechte in der Hauptversammlung ausüben.
Weitergehende Informationen zum Datenschutz können Sie unter
www.hauptversammlung.dzbank.de
abrufen oder kostenlos bei der DZ BANK unter der o.g. Adresse anfordern.
Jede(r) Teilnahmeberechtigte an der Hauptversammlung hat das Recht, aus Gründen, die
sich aus seiner/ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung
ihn/sie betreffender personenbezogener Daten, die auf der Grundlage einer Interessenabwägung
nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wird Widerspruch
eingelegt, wird die DZ BANK die personenbezogenen Daten des/der Widersprechenden nicht
mehr verarbeiten, es sei denn, die DZ BANK kann zwingende schutzwürdige Gründe für
die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des/der Widersprechenden
überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch kann formfrei, unter Verwendung der oben genannten Kontaktdaten, eingelegt
werden.
HINWEISE ZUR TEILNAHME
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 20 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum
21. Mai 2022, 24:00 Uhr, in Textform eingegangen sein, und zwar unter Nutzung der
folgenden Kontaktdaten unseres Dienstleisters
per Post:
DZ BANK AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Daneben besteht die Möglichkeit, sich online über das Aktionärsportal anzumelden,
das Sie unter der Internetadresse
www.hauptversammlung.dzbank.de
erreichen. Für den Zugang sind die Aktionärsnummer und das zugehörige individuelle
Zugangspasswort einzugeben. Beides kann den übersandten Unterlagen entnommen werden.
Diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen, die ihre Hauptversammlungseinladung per E-Mail
erhalten, können ihr Zugangspasswort auf der Startseite des Aktionärsportals anfordern.
Sie werden gebeten, das Aktionärsportal für ihre Anmeldung zu nutzen.
Die Vertretung in der Hauptversammlung ist gemäß § 20 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK
nur durch Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind,
oder durch einen oder mehrere von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte
Mitarbeiter der Gesellschaft zulässig. Bei juristischen Personen können ein Organmitglied
oder ein Mitarbeiter der eigenen Gesellschaft oder eines anderen Aktionärs zur Vertretung
der eigenen und/oder fremden Aktien bevollmächtigt werden. Die Erteilung der Vollmacht
bedarf ebenso wie die Anmeldung der Textform. Die Anforderungen an die Textform werden
erfüllt, wenn das rechtsverbindlich unterzeichnete Vollmachtformular der DZ BANK per
Post, per Telefax oder per E-Mail an die o.g. Kontaktdaten unseres Dienstleisters
gesendet wird.
Daneben besteht die Möglichkeit, über das o.g. Aktionärsportal Vollmacht an Aktionäre
und Aktionärinnen, Aktionärsvertreter und Aktionärsvertreterinnen oder die Stimmrechtsvertreterin
der DZ BANK inkl. Weisungen an diese zu erteilen. Hierfür sind ebenfalls die Aktionärsnummer
und das zugehörige individuelle Zugangspasswort einzugeben.
Zur Ermöglichung eines reibungslosen Ablaufs der Vorbereitung der Hauptversammlung
wird die DZ BANK in der Zeit vom 20. Mai 2022 bis einschließlich 25. Mai 2022 keine
Umschreibungen im Aktienregister vornehmen.
Anträge zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
per Post:
DZ BANK AG
Generalsekretariat
Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49 69 7447-1275
oder per E-Mail: hauptversammlung@dzbank.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären und Aktionärinnen, die mindestens vierzehn
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs bzw. der Aktionärin, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
www.hauptversammlung.dzbank.de
unverzüglich veröffentlicht.
Die nach den gesetzlichen Vorgaben auszulegenden Unterlagen können ab dem Tag der
Einberufung an allen Bankgeschäftstagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen
der DZ BANK AG, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, und Ludwig-Erhard-Allee
20, 40227 Düsseldorf, eingesehen werden.
Hinweis zu möglichen pandemiebedingten Teilnahmevoraussetzungen
Pandemiebedingt können für die Teilnahme an der Hauptversammlung landesrechtliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen gelten. Diesbezüglich werden spätestens
ab dem 16. Mai 2022 Hinweise im Internet unter
www.hauptversammlung.dzbank.de
veröffentlicht.
Frankfurt am Main, im April 2022
DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Der Vorstand