DZ HYP AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DZ HYP AG

Hamburg und Münster

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden alle Aktionäre unserer Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung am

Montag, den 16. Mai 2022, um 10:30 Uhr,

in den Geschäftsräumen der DZ HYP AG,
Rosenstraße 2, 20095 Hamburg, ein.

Wie bereits in den vergangenen Jahren ist auch dieses Jahr vorgesehen, die ordentliche
Hauptversammlung in kleinem Rahmen abzuhalten. Aktionäre werden daher gebeten, anstelle
einer persönlichen Teilnahme die Stimmrechtsvertreter der DZ HYP AG, Herrn Carsten
Vollnberg, Bereichsleiter Recht, Vorstandsstab, Sanierung, Abwicklung, und Herrn Henning
Baur, Abteilungsleiter Vorstandsstab & Gremien, zu bevollmächtigen. Insgesamt wird
der Ablauf der Hauptversammlung auf das zu den angekündigten Tagesordnungspunkten
rechtlich Notwendige beschränkt. Gäste werden nicht zur Hauptversammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 16
der Satzung der DZ HYP AG alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und die sich bis spätestens Freitag, den 9. Mai 2022, beim Vorstand
der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift

DZ HYP AG
– RVSA-VSG –
Rosenstraße 2, 20095 Hamburg

angemeldet haben.

Jeder Aktionär kann sich gem. § 16 Absatz 3 der Satzung der DZ HYP AG durch einen
anderen Aktionär der Gesellschaft oder durch eine(n) Mitarbeiter(in) der DZ HYP AG
vertreten lassen.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären werden auf unserer Homepage www.dzhyp.de unter

www.dzhyp.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht, sofern sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die
Gesellschaft unter oben genannter Anschrift übersandt worden sind.

 

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der DZ HYP AG für
das Geschäftsjahr 2021 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022, des
Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr
2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger Zwischenberichte im
ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 und zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht etwaiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2022 sowie im ersten Quartal
2023 zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Frau Monika van Beek hat ihr Mandat im Aufsichtsrat der DZ HYP AG mit Wirkung zum
1. Juli 2021 niedergelegt. Damit ist ein Mandat im Aufsichtsrat der DZ HYP AG vakant.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 4 Absatz
1 Drittelbeteiligungsgesetz, und § 10 der Satzung der DZ HYP AG aus 12 Mitgliedern
der Anteilseigner und 6 Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Vakanz betrifft
ein Mandat der Anteilseigner. Von der Hauptversammlung ist daher ein/​e Vertreter/​in
der Anteilseigner neu in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit des zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, mithin mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
im Geschäftsjahr 2025.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Karin Fleischer, Mitglied des Vorstands der Volksbank Franken eG, Buchen.

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat haben die Eignung der vom Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidatin unter Einbeziehung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen,
ihres Leumunds und ihrer Integrität, ihrer Unvoreingenommenheit sowie ihrer zeitlichen
Verfügbarkeit zur Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats unter Berücksichtigung bestehender
weiterer Mandate in den Sitzungen des Nominierungsausschusses am 25. Februar 2022
und des Aufsichtsrats am 31. März 2022 erörtert. Im Ergebnis seiner Erörterungen hat
der Aufsichtsrat am 31. März 2022 die Eignung der vorgeschlagenen Kandidatin entsprechend
dem Vorschlag des Nominierungsausschusses festgestellt.

6.

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat

Unter Berücksichtigung der geänderten umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Vergütung
von Aufsichtsratsmitgliedern schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung
vor, die bestehende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat der DZ HYP AG abzuändern
und die bislang enthaltenen Sitzungsgelder für Ausschusstätigkeiten in feste Vergütungsbestandteile
umzuwandeln und folgende Vergütungsregelung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu beschließen:

Jedem Mitglied des Aufsichtsrats der DZ HYP AG wird für seine Tätigkeit als Mitglied
des Aufsichtsrats eine feste Vergütung wie folgt gewährt:

Vorsitzende/​r des Aufsichtsrats € 30.000,– p.a.
Stv. Vorsitzende/​r des Aufsichtsrats € 25.000,– p.a.
Einfaches Mitglied des Aufsichtsrats € 15.000,– p.a.

Zusätzlich wird jedem Ausschuss-Mitglied für seine Tätigkeit als Mitglied eines Ausschusses
eine feste Vergütung je Ausschussmandat wie folgt gewährt:

Ausschuss-Vorsitzende/​r € 4.000,– p.a.
Einfaches Ausschuss-Mitglied € 2.000,– p.a.

Zusätzlich werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats
erforderlichen Auslagen erstattet sowie eine ggf. anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.

Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung der DZ HYP AG beschließt die Hauptversammlung über
die Vergütung des Aufsichtsrats und die Bewilligung von Sitzungsgeldern.

 

Ausgelegte Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen gemäß § 175 Absatz 2 AktG die nachfolgenden
Unterlagen in den Geschäftsräumen der DZ HYP AG, Rosenstraße 2, 20095 Hamburg, sowie
Sentmaringer Weg 1, 48151 Münster, zur Einsicht der Aktionäre aus:

 

der Jahresabschluss der DZ HYP AG zum 31. Dezember 2021 – bestehend aus der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang

der Lagebericht der DZ HYP AG für das Geschäftsjahr 2021

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorgenannten Unterlagen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

 

Hamburg/​Münster, im April 2022

DZ HYP AG

Der Vorstand

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