E-COMPANY Consultants IT Beratung AG – außerordentliche Hauptversammlung

E-COMPANY Consultants IT Beratung AG
Berlin
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
Außerordentlichen Hauptversammlung
am 11. März 2015, um 18.00 Uhr
in der Geschäftsräumen der Gesellschaft
Kastanienallee 22, 14052 Berlin
herzlich ein.
Tagesordnung
1.

Kapitalherabsetzung, Erwerb eigener Aktien, Einziehung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG von 150.000 EUR um 50.000 EUR auf 100.000 EUR herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt zum Zweck des Erwerbs eigener Aktien und deren Einziehung.
(2)

Einem durch Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister aufschiebend bedingten Erwerb von 50.000 voll eingezahlten Aktien mit einem Nennwert von je 1 EUR durch die Gesellschaft zu einem Preis von 24,327713 EUR je Aktie, wird zugestimmt.
(3)

Die Aktien mit den lfd. Nummern 35.627–85.626 werden zu Lasten des Bilanzgewinns der Gesellschaft gemäß §§ 237 Abs. 1 Satz 1, 237 Abs. 3 AktG auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Erwerbs eingezogen.
(4)

In die Kapitalrücklage der Gesellschaft ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach Eintragung der Kapitalherabsetzung ein Betrag in Höhe von 50.000 EUR einzustellen.
(5)

Der Vorstand wird vorsorglich ermächtigt, den Erwerb zum Ankaufskurs von 24,327713 EUR je Aktie und die Einziehung zu wiederholen, soweit dies zur Eintragung im Handelsregister zweckdienlich oder erforderlich sein sollte. Der Aufsichtsrat wird für diesen Fall vorsorglich ermächtigt, die als Folge der Kapitalherabsetzung erforderliche Anpassung der Satzung zu beschließen.
2.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

§ 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) wird in Abs. 1 wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 100.000,00 Euro (in Worten Einhunderttausend Euro). Es ist eingeteilt in 100.000 Aktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro.“

§ 3 Abs. 6 wird (wegen Zeitablauf) gestrichen.

§ 8 (Vertretung) wird in Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
(2)

Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und diese von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien.

§ 11 (Einberufung Beschlussfassung)

Abs. 3 Satz 1 wird gestrichen.

§ 13 (Ort der Einberufung)

Die Überschrift wird von „Ort der Einberufung“ in „Einberufung“ geändert.

Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
(2)

Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat mit einer Ladungsfrist von 30 Tagen einberufen. Die Einberufung ist in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief einberufen werden. Der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung. Mit der Einberufung sind alle Gegenstände der Tagesordnung mitzuteilen.

§ 14 (Teilnahmerecht und Stimmrecht)

In Abs. 1 wird das Wort „Aktienbuch“ durch das Wort „Aktienregister“ ersetzt.

Berlin, im Januar 2015

E-COMPANY Consultants IT Beratung AG

Der Vorstand

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