E.DIS AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
E.DIS AG
Fürstenwalde/Spree
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 23.03.2020

E.DIS AG

Fürstenwalde/Spree

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

29. April 2020 um 17:00 Uhr

in der Hauptverwaltung der E.DIS AG,
Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der E.DIS AG
mit Sitz in Fürstenwalde/Spree

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 90.000.000,00 € für das Geschäftsjahr 2019 als Dividende auszuschütten.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der E.DIS AG für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 2 MitbestG und § 7 Absatz 1 der Satzung aus zehn Mitgliedern der Anteilseignervertreter und zehn Mitgliedern der Arbeitnehmervertreter zusammen. Für die Wahl der Anteilseignervertreter ist die Hauptversammlung zuständig. Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung werden sieben Mietglieder von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gebunden. Für den mit Ablauf der Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Dr. Thomas König wird folgende Ersatzwahl vorgeschlagen:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied

Bernd Böddeling, Nottuln, Bereichsvorstand Kommunen/Beteiligungen der innogy SE,

für die Amtsperiode gemäß § 7 Abs. 1 und Abs. 4 der Satzung als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Übertragung von Aktien

Die nachfolgenden Aktienübertragungen bedürfen gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung der Zustimmung der Gesellschaft. Über die Erteilung der Zustimmung beschließt die Hauptversammlung.

a)

Übertragung der Rechte an und aus 23.011 Aktien der E.DIS AG von der Gemeinde Sietow auf den Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG.

b)

Übertragung der Rechte an und aus 23.011 Aktien der E.DIS AG von der Gemeinde Eldetal auf den Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den unter Punkt 6 a) und 6 b) aufgeführten Übertragungen der Rechte an und aus Aktien der E.DIS AG zuzustimmen.

7.

Zustimmung zum Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der E.DIS AG und der e.discom Telekommunikation GmbH

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Ergebnisabführungsvertrages zwischen der E.DIS AG und der e.discom Telekommunikation GmbH zuzustimmen.

Der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrages hat folgenden Wortlaut:

ENTWURF
Ergebnisabführungsvertrag

zwischen

E.DIS AG,
Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree
(nachfolgend „EDI“ genannt)

und

e.discom Telekommunikation GmbH,
Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock
(nachfolgend „e.discom“ genannt)

§ 1
Gewinnabführung

(1)

e.discom verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an EDI abzuführen.

(2)

Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der EDI von e.discom aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

(3)

e.discom kann mit Zustimmung der EDI Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

(4)

Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Ende des Geschäftsjahres. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

§ 2
Verlustübernahme

(1)

EDI ist gegenüber e.discom entsprechend allen Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.

(2)

§ 1 Abs. 4 Satz 1 und 2 gilt entsprechend.

§ 3
Wirksamwerden und Dauer

(1)

Der Vertrag gilt für die Zeit ab 1. Januar 2020. Er wird auf die Dauer von fünf Zeitjahren bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 fest abgeschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Abweichend hiervon kann der Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn EDI sämtliche Geschäftsanteile an e.discom auf einen Dritten überträgt.

(2)

Der Vertrag endet in analoger Anwendung des § 307 AktG zum Ende desjenigen Geschäftsjahres, in dem an e.discom ein außenstehender Gesellschafter beteiligt ist.

§ 4
Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.

 

(Ort, Datum) (Ort, Datum)

 

Organträger Organgesellschaft
E.DIS AG e.discom Telekommunikation GmbH

 

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

II. Ausliegende Unterlagen

Mit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der E.DIS AG folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

Jahresabschlüsse der E.DIS AG für die Jahre 2017, 2018 sowie für das Jahr 2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Aufsichtsrates

Jahresabschlüsse und Lageberichte der e.discom Telekommunikation GmbH für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018

Entwurf des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der E.DIS AG und der e.discom Telekommunikation GmbH

Bericht des Vorstandes der E.DIS AG gemäß § 293a AktG über den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages mit der e.discom Telekommunikation GmbH

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der Vorlagen.

III. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Mittwoch, dem 22. April 2020, bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die

E.DIS AG
Vorstandsbüro
Langewahler Straße 60
15517 Fürstenwalde/Spree

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmachten bedürfen gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung – abgesehen von gesetzlichen Sonderfällen – der Textform.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung abgesagt wird, wenn die zum Tag ihrer Durchführung geltenden amtlichen Sicherheitsvorgaben einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung entgegenstehen. Die Aktionäre werden rechtzeitig per Brief durch die Gesellschaft informiert.

 

Fürstenwalde/Spree, den 23. März 2020

Der Vorstand

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