E.DIS AG – Ordentliche Hauptversammlung

E.DIS AG

Fürstenwalde/​Spree

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

17. Mai 2022, um 16:00 Uhr,

in der Hauptverwaltung der E.DIS AG,
Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/​Spree

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der E.DIS AG
mit Sitz in Fürstenwalde/​Spree

ein.

 

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Lagebericht
des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 90.000.000,00
€ für das Geschäftsjahr 2021 als Dividende auszuschütten.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes der E.DIS AG
für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der E.DIS
AG für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

a)

Der § 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Davon werden sieben Mitglieder von der
Hauptversammlung gewählt. Folgenden Aktionären steht das persönliche Recht zur Entsendung
jeweils eines Aufsichtsratsmitglieds zu:

KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH mit Sitz in Fürstenwalde/​Spree;

Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG mit Sitz in Torgelow;

Gesellschaft kommunaler E.DIS Aktionäre mbH mit Sitz in Potsdam.

Die Entsendungsrechte entfallen, wenn die vorgenannten entsendungsberechtigten Aktionäre
gemeinsam mit dem Aktionär Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG
nicht mehr mit insgesamt mindestens 15 % an dem Grundkapital der Gesellschaft beteiligt
sind. Zehn Mitglieder werden von den Arbeitnehmern gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes
vom 4. Mai 1976 gewählt.“

b)

Der § 10 wird wie folgt insgesamt neu gefasst:

㤠10 Sitzungen des Aufsichtsrates

(1)

Der Aufsichtsrat muss einmal im Kalenderhalbjahr tagen.

(2)

Aufsichtsratssitzungen erfolgen in der Regel als Präsenzsitzungen. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrates kann bestimmen, die Sitzung als Telefon-, Video- oder Internetkonferenz
durchzuführen.“

c)

Der § 11 wird wie folgt insgesamt neu gefasst:

㤠11 Beschlussfassung

(1)

Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder,
aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt.

(2)

Über die Sitzungen des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die der
Vorsitzende zu unterzeichnen hat. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der
Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt
der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben.

(3)

Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben und diese ändern.“

d)

Der § 14 wird wie folgt um den Absatz 5 erweitert:

„(5) Der Vorstand ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung
der Hauptversammlung zuzulassen.“

e)

Der § 15 wird wie folgt insgesamt neu gefasst

„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und die sich mindestens sechs Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft schriftlich
angemeldet haben.

(2) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung
auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation
ausüben können.

(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne
an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben dürfen (Briefwahl).“

Erläuterung zum Beschlussvorschlag:

Zu a) Es werden die aktuellen Namen der kommunalen Anteilseignerverbände bzw. -gesellschaft
angegeben. Im Übrigen bleibt § 7 Abs. 1 unverändert.

Zu b) Die verfahrensrechtlichen Regelungen zu Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner
Ausschüsse sind künftig – soweit rechtlich möglich und zweckmäßig – in der Geschäftsordnung
des Aufsichtsrates geregelt. Zudem wird die Möglichkeit zur Durchführung virtueller
Gremiensitzungen im neuen Absatz 2 ergänzt.

Zu c) Die verfahrensrechtlichen Regelungen sind künftig – soweit rechtlich möglich
und zweckmäßig – in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geregelt. Des Weiteren
sollen zur Klarstellung Anpassungen an die gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Zu d) und e) Hiermit werden ergänzende Regelungen zur virtuellen Teilnahme an der
Hauptversammlung geschaffen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
Niederlassung Leipzig, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

 
II.

Ausliegende Unterlagen

Mit dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der
E.DIS AG folgende Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

 

Jahresabschluss der E.DIS AG zum 31. Dezember 2021 mit dem Lagebericht des Vorstandes
und dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes sowie der Bericht
des Aufsichtsrates

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der Vorlagen.

 
III.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens am Dienstag, 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft schriftlich
angemeldet haben. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unmittelbar an die

 

E.DIS AG

Vorstandsbüro

Langewahler Straße 60

15517 Fürstenwalde/​Spree

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht nur selbst, sondern
auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmachten bedürfen gemäß §
17 Absatz 2 der Satzung – abgesehen von gesetzlichen Sonderfällen – der Textform.

 

Fürstenwalde/​Spree, den 8. April 2022

 

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.