EASY SOFTWARE AG, Essen – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen)

EASY SOFTWARE AG

Essen

ISIN DE000A2YN991
WKN A2YN99

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG –
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022 sowie die entsprechende Satzungsänderung unter gleichzeitiger Aufhebung der Ermächtigung 2020
und des Bedingten Kapitals 2020

Die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG vom 30. Juni 2022 hat unter Tagesordnungspunkt 8 – unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands vom 12. Mai 2020 sowie des zugehörigen Bedingten Kapitals 2020 gemäß § 7c der Satzung – beschlossen, den Vorstand bis zum 29. Juni 2027 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder auf den Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht oder Andienungsrechten der Gesellschaft) auf insgesamt bis zu 3.221.019 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 3.221.019,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d. h. die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Wandlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaften festzulegen.

Zugleich hat die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG vom 30. Juni 2022 beschlossen, zur Gewährung von auf den Namen lautenden Aktien bei Ausübung von Options- und/​oder Wandlungsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Options- und/​oder Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/​oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/​oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die gemäß der unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.221.019,00 durch Ausgabe von bis zu 3.221.019 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022). Dafür ist der bisherige § 7c der Satzung mit entsprechendem Inhalt neu gefasst worden.

Die Aufhebung der Ermächtigung vom 12. Mai 2020 sowie des zugehörigen Bedingten Kapitals 2020 und die Erteilung der neuen Ermächtigung sind jeweils mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des neu gefassten § 7c der Satzung in das Handelsregister erfolgt.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 8 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG im Bundesanzeiger vom 24. Mai 2022 bekannt gemacht worden ist und den die ordentliche Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen (HRB 33965) hinterlegt.

 

Essen, Oktober 2022

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

 

 

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