EASY SOFTWARE AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
EASY SOFTWARE AG
Mülheim an der Ruhr
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung 12.11.2019

EASY SOFTWARE AG

Mülheim an der Ruhr

– ISIN DE0005634000 / WKN 563400

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung

– ISIN DE0005634000 (alt) – WKN 563400 (alt)
– ISIN DE000A2YN991 (neu) – WKN A2YN99 (neu)

Am 6. August 2019 hat die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr, unter Tagesordnungspunkt 7 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 2. Oktober 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Duisburg (HRB 15618) eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 6.442.039,00 ist nunmehr in 6.442.039 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 15. November 2019. Laufende Handelsaufträge, die am 15. November 2019 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 18. November 2019 werden die Aktien der EASY SOFTWARE AG unter der neuen ISIN DE000A2YN991 als auf den Namen lautende Stückaktien der EASY SOFTWARE AG gehandelt.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 19. November 2019, abends, (Record-Tag) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der EASY SOFTWARE AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der EASY SOFTWARE AG umgestellt. Ab dem 20. November 2019 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse bzw., soweit es sich bei den Aktionären um Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und die Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Stückzahl der gehaltenen EASY SOFTWARE AG Aktien) zu machen. Die Rechtsstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte.

Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert; insbesondere bedarf die Übertragung der Namensaktie der EASY SOFTWARE AG nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

 

Mülheim an der Ruhr, im November 2019

EASY SOFTWARE AG

Der Vorstand

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