easyApotheke (Holding) AG: Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung

easyApotheke (Holding) AG

Düsseldorf

Bekanntmachung

eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der

easyApotheke Immobilienentwicklung und Verwaltung GmbH mit Sitz in Düsseldorf,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82296,

– nachstehend „Tochter-GmbH“ oder „übertragende Gesellschaft“ –

mit der

easyApotheke (Holding) AG mit Sitz in Düsseldorf,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81903,

– nachstehend „Mutter-AG“ oder „übernehmende Gesellschaft“ –

gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG:

Die Mutter-AG hat im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG durch Abschluss eines Verschmelzungsvertrags vom 11.11.2020 aufgenommen. Da das Stammkapital der Tochter-GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Mutter-AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Mutter-AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Tochter-GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Mutter-AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Mutter-AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Tochter-GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Mutter-AG ist entbehrlich, da der Mutter-AG sämtliche Geschäftsanteile an der Tochter-GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 24.11.2020 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Mutter-AG, Niederkasseler Lohweg 18, 40547 Düsseldorf, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Mutter-AG und der Tochter-GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Mutter-AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Mutter-AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

easyApotheke
(Holding) AG

Lars Horstmann
– Vorstand Mutter-AG –

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