ECOTEC AG für rationelle Technologien – Einladung zur Hauptversammlung

Ecotec Aktiengesellschaft für rationelle Technologien

München

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir Sie zu der am Montag, den 19. September 2022 um 13:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Rechtsanwalts Armin Landes, Arcostr. 3 /​ V, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Ecotec AG in München für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 ein.

 

Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 nebst Bericht des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können in der Kanzlei des Rechtsanwalts Armin Landes, Arcostr. 3 /​ V, 80333 München, zu den üblichen Geschäftszeiten, eingesehen werden (bitte vorher telefonisch ankündigen unter 089/​99747181). Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses jeweils aus den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresergebnisse jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020

Der Vorstand schlägt vor, dem Aufsichtsrat jeweils für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Satz 1 AktG, 11 Nr. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Er setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 6. Variante, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Anzeige des Vorstands wegen dem sich aus den Jahresbilanzen für die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 jeweils ergebenden Verlust von mehr als die Hälfte des Grundkapitals

 

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei Eröffnung der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist die schriftliche Vollmacht erforderlich und ausreichend.

 

München im August 2022

 

Der Vorstand

 

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